Die Aufnahme des Sendebetriebes und die Inbetriebnahme einzelner Sendestandorte von Rundfunkveranstaltern ist der KommAustria binnen einer Woche bekannt zu machen. Die Missachtung dieser Anzeigepflicht stellt jeweils eine Verwaltungsübertretung dar.
RUNDFUNK UND TELEKOM
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