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„Schritt für Schritt“-Anleitungen

Hier finden Sie die "Schritt für Schritt"-Anleitungen zur Eingabe einer Meldung für Rechtsträger sowie für Mediendiensteanbieter

Inhaltsverzeichnis

    1 MELDUNGEN FÜR RECHTSTRÄGER

    1.1 Meldungen über das eRTR-Portal

    Meldungen müssen, um § 2 Abs. 3 MedKF-TG zu entsprechen, verpflichtend über das eRTR-Portal erstattet werden. Meldungen per E-Mail, Post und dergleichen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften. 

    1.2 Anmeldung mittels Zugangsdaten

    Auf der Webseite https://egov.rtr.gv.at/md/Startseite.de.html müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) anmelden.

    1.3 Startseite „Portal zur Bekanntgabe nach dem Medientransparenzgesetz (MedKF-TG)“

    Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen sie auf die Startseite „Portal zur Bekanntgabe nach dem Medientransparenzgesetz (MedKF-TG)“. Hier gibt es zwei Auswahlmöglichkeiten:

    Wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, zuerst die Sujets in die Sujet Datenbank einzupflegen und erst danach die Einzelmeldungen über das Bekanntgabeformular zu erfassen.


    1.3.1 Datenbekanntgabe

    Im Bereich „Datenbekanntgabe“ haben Sie nun die Möglichkeit, das „Bekanntgabeformular“ (Näheres unter Punkt 1.3.1.1) zu befüllen.


    1.3.1.1 Befüllen des Bekanntgabeformulars

    Im Bekanntgabeformular ist „Ich möchte eine Bekanntgabe erfassen“ auszuwählen. Danach sind die einzelnen Reiter, gegliedert nach Art der Werbeleistung (Bekanntgabe; § 2 Hörfunk, § 2 Print usw.), der Reihe nach zu befüllen.

    Was „Ich habe keine meldepflichtige Bekanntgabe im Bezugszeitraum“ bedeutet, wird unter 1.3.1.3 erläutert. 

    Wie die einzelnen Bereiche (inhaltlich) befüllt werden müssen und welche Angaben enthalten sein müssen, entnehmen Sie bitte der Orientierungshilfe unter Punkt 3.

    Während der laufenden Befüllung können Sie jederzeit „zurück“ springen. „Weiter“ ist nur möglich, wenn alle im jeweiligen Reiter verlangten Informationen eingegeben wurden (Validierung).

    Wichtiger Hinweis: Um Ihnen Zeit und Ärger zu ersparen, wird eindringlich empfohlen, Ihre Schritte durch „Zwischenspeichern“ zu sichern.  


    1.3.1.2 Fast geschafft

    Im Reiter „10. Bestätigung“ bestätigen Sie, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind. 

    Im Reiter „11. Kontrolle“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben noch einmal zu kontrollieren.

    Durch „Senden“ wird Ihre Bekanntgabe an die KommAustria übermittelt und ist damit rechtsverbindlich.

    Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre Bekanntgabe nicht durch bloßes Zwischenspeichern an die KommAustria übermittelt wird. Erst wenn Sie Ihre Bekanntgabe im Reiter „11. Kontrolle“ „senden“, wird sie an die KommAustria übermittelt.

    Im Reiter „12. Abschluss“ wird Ihnen Ihre Meldung als PDF zur Verfügung gestellt.


    1.3.1.3 Keine meldepflichtigen Bekanntgaben im Bezugszeitraum (1.HJ 2024)

    Sollten Sie für das jeweilige Halbjahr (in dieser Meldephase: das erste Halbjahr 2024) keine meldepflichtigen Bekanntgaben haben (weil sie keine entgeltlichen Werbeleistungen beauftragt oder Förderungen an Medieninhaber erteilt haben), können Sie dies im Bekanntgabeformular durch Auswahl des Punktes „Ich habe keine meldepflichtige Bekanntgabe im Bezugszeitraum“ auswählen. Diese Angabe ist freiwillig und erspart Ihnen möglicherweise ein „Mahnschreiben“ der KommAustria im Fall der Nichtmeldung.

    Sollten Sie, nachdem Sie angegeben haben, keine meldepflichtigen Bekanntgaben zu haben, noch während der Meldephase feststellen, dass doch meldepflichtige Bekanntgaben vorliegen, so können Sie dennoch ohne Einschränkungen das Bekanntgabeformular befüllen. Die zuvor gemachte Angabe wird überschrieben, sobald Sie das Bekanntgabeformular an die KommAustria senden.

    Wichtiger Hinweis: Wird das Bekanntgabeformular zwar befüllt, aber nicht wie unter Punkt 1.3.1.2 beschrieben an die KommAustria gesendet, bleiben Ihre ursprünglichen Angaben, mit allen rechtlichen Konsequenzen, aufrecht.


    1.3.2 Sujet Datenbank

    Hier können Sie Ihre Sujets in die Datenbank hochladen. 

    Es wird empfohlen, zunächst alle benötigten Sujets in diese Datenbank hochzuladen (sprechende Bezeichnung!) und erst danach mit der Erfassung der Einzelmeldungen im Bekanntgabeformular zu beginnen.

    Wichtiger Hinweis: Sujets, die für diese Meldeperiode erfasst werden, können auch in der Folgeperiode verwendet werden.

    Detaillierte Informationen im Zusammenhang mit der Sujet-Datenbank können Sie Punkt 5. der Orientierungshilfe entnehmen.

    1.4 Personenverwaltung

    Auf der Startseite „Portal zur Bekanntgabe nach dem Medientransparenzgesetz (MedKF-TG)“ können Sie den Punkt „Personenverwaltung“ auswählen.

    In diesem Bereich können Sie selbstständig Ansprechpersonen, Adressänderungen, Namensänderungen, verantwortliche Beauftragte eintragen bzw. bestehende Personen löschen.

    Ändert sich die Ansprechperson, oder soll eine weitere Ansprechperson angelegt werden, können Sie das hier selbst machen. 

    Wichtiger Hinweis: Sollte die neue oder zusätzliche Ansprechperson eigene Zugangsdaten für die Anmeldung erhalten, ist es erforderlich, dass bei der Anlage der Person die Auswahl „Einverständnis E-Mail Zustellung“ und „Webzugang“ angeklickt wird.

    2 MELDUNGEN FÜR MEDIENDIENSTEANBIETER

    2.1 Meldungen über das eRTR-Portal

    Meldungen müssen, um § 4a Abs. 1 und 2 MedKF-TG zu entsprechen, verpflichtend über das eRTR-Portal erstattet werden. Meldungen per E-Mail, Post und dergleichen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften.

    2.2 Anmeldung mittels Zugangsdaten

    Im eRTR-Portal müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) anmelden. Wenn Sie noch keinen Zugang zum eRTR-Portal haben, verwenden Sie bitte diesen Link zur Registrierung. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Zugangsdaten, um zum Formular zu gelangen.

    2.3 Startseite „Mediendienste“

    Nach erfolgreicher Anmeldung gelangen Sie auf die Seite "Mediendienste" (Wenn Sie über die Startseite des eRTR-Portals einsteigen: Medien > Diensteverwaltung Medien > Diensteverwaltung Medien).  Hier gibt es zwei relevante Zeilen:

    • "Eigentumsverhältnisse"
    • "Werbeeinnahmen"


    2.3.1 Bekanntgabe der Eigentumsverhältnisse

    Mit Klick auf den Link "Aktualisieren" in der Spalte „Aktion“ können Sie eine neue Meldung durchführen, oder eine Aktualisierung der bereits vorhandenen Daten vornehmen.

    Für Mediendiensteanbieter, die Ihre Eigentumsverhältnisse auf Grund von Pflichten des AMD-G bereits gemeldet haben, sind die schon bekanntgegebenen Daten im Portal gespeichert und vorab ausgefüllt. Sie können in diesem Fall eine Aktualisierung vornehmen.

    In der mittleren Spalte (siehe Abb. oben) ist der Status des aktuellen Jahres sichtbar, also ob bereits eine Meldung für das laufende Jahr eingereicht wurde („übermittelt“), oder nicht.

    Klicken Sie auf „Aktualisieren“ – daraufhin öffnet sich das Formular zur Bekanntgabe der Eigentumsverhältnisse.

    2.3.1.1 Befüllen des Formulars „Eigentumsverhältnisse“

    Eigentumsverhältnisse

    Wenn bereits Eingaben im eRTR-Portal zu den Eigentumsverhältnissen getätigt worden sind, sind diese im Formular eingespielt. Sollten Sie das erste Mal ihre Eigentumsverhältnisse im eRTR-Portal eingeben, sind die Daten nicht vorab befüllt und müssen eingetragen werden.

    Wenn Änderungen im Formular vorgenommen werden sollen, ist der Button „Änderungen vornehmen“ zu aktivieren, sollen die Daten lediglich bestätigt werden, dann ist „Daten unverändert bestätigen“ auszuwählen. 

    Bei beiden Auswahlmöglichkeiten müssen die Daten kontrolliert und abgeschickt werden.

     Beteiligungsebene 1 – X

    In den nächsten Registerblättern sind die Beteiligungsebenen einzutragen. Beachten Sie für die Eintragungen die weiteren (inhaltlichen) Erklärungen im Portal selbst sowie unsere Orientierungshilfe für Mediendiensteanbieter.

    Der CSV-Upload:
    Sollten Sie umfangreiche Eigentumsverhältnisse melden, kann der CSV-Upload genutzt werden.
    Über den Button „Daten in CSV-Datei speichern“ kann die jeweilige Beteiligungsebene aus dem Formular im CSV-Format gespeichert werden. Ebenso ist es möglich die aktuellen Daten über eine ausgefüllte CSV-Datei über den Button „Daten aus CSV-Datei laden“ im Format ergänzt werden. 
    Beim Upload bitte beachten:

    • Wird die CSV-Datei aus dem Formular verwendet, „Kopfzeile vorhanden“ ankreuzen.
    • Die CSV-Datei kann lediglich für eine Beteiligungsebene verwendet werden.
    • Für die Eingabe von Ländern können die Länderkennzeichen verwenden. (Bsp. Österreich=A, Deutschland=D)

    Wirtschaftliche Eigentümer

    In diesem Registerblatt ist der/die Wirtschaftliche(n) Eigentümer einzutragen. Beachten Sie für die Eintragungen die weiteren (inhaltlichen) Erklärungen im Portal selbst sowie unsere Orientierungshilfe für Mediendiensteanbieter.

    2.3.1.2 Letzte Schritte

    Bestätigung

    Bestätigen Sie hier, die Daten richtig angegeben zur haben sowie die Datennutzungserklärung und klicken Sie unten auf „Weiter“.

    Kontrolle und Senden

    Danach können Sie Ihre Angaben kontrollieren. Sollten Korrekturen notwendig sein, können Sie mit "Zurück" wieder zurückblättern. Wenn Ihre Angaben korrekt und vollständig sind, können Sie die Antragsdaten mit "Senden" absenden. Durch „Senden“ wird Ihre Bekanntgabe an die KommAustria übermittelt und ist damit rechtsverbindlich.

    Abschluss

    Im letzten Reiter wird Ihnen Ihre Meldung als PDF samt Einbringungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Mit „Beenden“ kehren Sie wieder auf die Übersichtsseite zurück.

    2.3.2 Bekanntgabe der Werbeeinnahmen

    In der Zeile „Werbeeinnahmen“ können Sie mit Klick auf den Link "Melden" in der Spalte „Aktion“ eine neue Meldung machen. Beachten Sie bitte die in der mittleren Spalte angegebene Frist. Bis dahin kann die Bekanntgabe der Werbeeinnahmen vorgenommen werden. Nach Ablauf der Frist kann das Formular nur auf Ersuchen und zu Korrekturzwecken geöffnet werden.

    Klicken Sie auf „Melden“, daraufhin öffnet sich das Formular zur Bekanntgabe der Werbeeinnahmen.

    2.3.2.1 Befüllen des Formulars "Werbeeinnahmen"

    Beachten Sie zusätzlich unsere Orientierungshilfe für Mediendiensteanbieter.

    Allgemeine Angaben – Betreiber und Bearbeiter sind bereits automatisch ausgefüllt und in diesem Formular nicht änderbar.

    Meldung Werbeeinnahmen

    • Meldung für das Jahr: automatisch ausgefüllt und nicht änderbar
    • Gesamtbetrag staatlicher Mittel für staatliche Werbung: Einzutragen ist der dem Mediendiensteanbieter zugekommene jährliche Netto-Gesamtbetrag staatlicher Mittel für staatliche Werbung (Inland und EU-Mitgliedsstaaten). Netto bedeutet ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer; ggf. bei fremden Währungen in Euro angeben.
    • Gesamtbetrag von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern stammende Werbeeinnahmen: Einzutragen ist der jährliche Gesamtbetrag der von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern (außerhalb der EU) stammenden Werbeeinnahmen des Mediendiensteanbieters.Netto bedeutet ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer; ggf. bei fremden Währungen in Euro angeben.
    2.3.2.2 Letzte Schritte

    Bestätigung

    Bestätigen Sie hier, die Daten richtig angegeben zur haben sowie die Datennutzungserklärung und klicken Sie unten auf „Weiter“.

    Kontrolle und Senden

    Danach können Sie Ihre Angaben kontrollieren. Sollten Korrekturen notwendig sein, können Sie mit "Zurück" wieder zurückblättern. Wenn Ihre Angaben korrekt und vollständig sind, können Sie die Antragsdaten mit "Senden" absenden. Durch „Senden“ wird Ihre Bekanntgabe an die KommAustria übermittelt und ist damit rechtsverbindlich.

    Abschluss

    Im letzten Reiter wird Ihnen Ihre Meldung als PDF samt Einbringungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Mit „Beenden“ kehren Sie wieder auf die Übersichtsseite zurück.