Die Verantwortung für die Richtigkeit der bekanntgegebenen Daten liegt ausschließlich bei den Rechtsträgern. Korrekturen sind nur im Fall eines Widerspruchs zwischen den vom Rechtsträger bekanntgegebenen Daten und den von der KommAustria veröffentlichten Daten vorgesehen. Stellt ein Rechtsträger fest, dass die ihn betreffenden Angaben nicht der von ihm abgegebenen Meldung entsprechen, so hat er dies der KommAustria per E-Mail mitzuteilen. Im Falle einer entsprechenden Fehlinformation hat die KommAustria die Daten zu korrigieren.
Diese Korrekturmöglichkeit besteht dagegen nicht, wenn vom Rechtsträger selbst unrichtige oder unvollständige Daten eingegeben wurden.
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