Die Veröffentlichung erfolgt als PDF-Datei. Die Rechtsträger werden alphabetisch aufgelistet. Die bekanntgegebenen Daten werden aufgeschlüsselt nach § 2 MedKF-TG (Werbeaufträge und Medienkooperationen) und nach § 4 MedKF-TG(Förderungen) wiedergegeben. Wenn ein Rechtsträger Daten bekannt gegeben hat, werden die Namen der Medien (bei § 2) oder der Medieninhaber (bei § 4) und die dazu gemeldeten Beträge veröffentlicht. Wurde eine Leermeldung abgegeben, wird diese Information veröffentlicht.
Darüber hinaus werden die Daten als Open Government Data (OGD) im CSV-Format veröffentlicht. Diese CSV-Datei hat nach derzeitigem Stand folgende Felder: Rechtsträger; Quartal; Bekanntgabe = {2=Bekanntgabe nach §2 MedKF-TG, 4=Bekanntgabe nach §4 MedKF-TG, 31=Bekanntgabe nach § 31 ORF-G}; Leermeldung = {0=keine Leermeldung, 1=Leermeldung}; Medium/Medieninhaber; Euro.
Nach dem Gesetz hat die Veröffentlichung der gemeldeten Daten bei Vorliegen sämtlicher Bekanntgaben, spätestens aber am 15. März (4. Quartal), 15. Juni (1. Quartal), 15. September (2. Quartal) und 15. Dezember (3. Quartal) zu erfolgen.
Beispiel: Die Meldephase für das 4. Quartal findet von 1. Jänner bis 15. Jänner statt. Denjenigen Rechtsträgern, die nach Ablauf der Frist noch keine Meldung/en veranlasst haben, wird eine vierwöchige Nachfrist gesetzt. Spätestens am 15. März – nach Verstreichen der Nachfrist – erfolgt die Veröffentlichung der gemeldeten Daten.
Die auf der Website veröffentlichten Daten müssen von der KommAustria gemäß § 3 Abs. 6 MedKF-TG nach zwei Kalenderjahren nach deren Erstveröffentlichung gelöscht werden.
Nein. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Sie werden auf der Website der RTR als Geschäftsapparat der KommAustria veröffentlicht. Die OGD-Dateien werden darüber hinaus auf der Datenplattform des Bundes unterdata.gv.at zur Verfügung gestellt.