Ja. Die Ansprechpersonen und vertretungsbefugten Organe, die Sie für Ihren Rechtsträger gegenüber der KommAustria in der Webschnittstelle bekannt gegeben haben, können Sie auch selbstständig wieder löschen.
Nicht selbständig können Sie jene Daten löschen, die der KommAustria durch den Rechnungshof übermittelt wurden. Dies betrifft beispielsweise die vom Rechnungshof ermittelten vertretungsbefugten Organe oder E-Mail-Adressen. Hinsichtlich der Änderung solcher Daten muss sich ein Rechtsträger direkt an den Rechnungshof wenden.
Bitte verwenden Sie dazu die folgende E-Mail-Adresse: datenbereinigung@rechnungshof.gv.at
Ja. Sie können in der Webschnittstelle unter der Rubrik „Stammdatenverwaltung“ und „Personenverwaltung“ Ansprechpersonen in Zusammenhang mit der Abgabe der Meldungen nach dem Medientransparenzgesetz hinzufügen. Auch die zusätzliche Nennung eines vertretungsbefugten Organs ist möglich.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an folgende E-Mail-Adresse: datenbereinigung@rechnungshof.gv.at
Der Rechnungshof hat der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eine halbjährlich zu aktualisierende Liste der ihm bekannten, seiner Kontrolle unterworfenen Rechtsträgern samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) zu übermitteln.
Da somit gesetzlich vorgesehen ist, dass die Kontaktdaten zentral beim Rechnungshof zu erfassen sind und dann an die KommAustria weitergeleitet werden, hat ein Rechtsträger, bei dem sich Änderungen bei der Postanschrift, der Bezeichnung (Name, Firma), der vertretungsbefugten Organe oder der offiziellen E-Mail-Adresse ergeben, diese Änderungen unverzüglich dem Rechnungshof mitzuteilen.
Der Rechnungshof wird die aktualisierten Informationen in die – der KommAustria halbjährlich zu übermittelnde – Liste aufnehmen. Bei dringenden Änderungen kann sich ein Rechtsträger auch direkt an die KommAustria wenden.