Die Daten sind im PDF-Format abrufbar und zwar alphabetisch nach den Rechtsträgern sortiert.
Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (xlsx,csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data (Medien - Medientransparenz "Ampelliste" auswählen) zur Verfügung.
Die Veröffentlichung der Information, welche Rechtsträger ihren Bekanntgabepflichten fristgerecht nachgekommen sind und welche nicht
muss bis zum 30. April (für den Melde-Stichtag betreffend das 1. Quartal, d.i. 15. April),
bis zum 31. Juli (für den Melde-Stichtag betreffend das 2. Quartal, d.i. 15. Juli)
bis zum 31. Oktober (für den Melde-Stichtag betreffend das 3. Quartal, d.i. 15. Oktober) und
bis zum 31. Jänner (für den Melde-Stichtag betreffend das 4. Quartal, d.i. 15. Jänner) erfolgen.
Für gewöhnlich wird die Ampelliste von der KommAustria jedoch unmittelbar nach dem Melde-Stichtag veröffentlicht.
Die KommAustria muss auf der Website in farblich eindeutig unterscheidbarer Weise (daher: „Ampelliste”) ausweisen, welche Rechtsträger ihren Bekanntgabepflichten fristgerecht nachgekommen sind und welche dies nicht getan haben.
Die Liste enthält Informationen zum Quartal der Meldung, zu den Rechtsträgern und dem Status ihrer Meldungen (getrennt nach Bekanntgaben gemäß § 2 und § 4 MedKF-TG).
Die Statusliste („Ampelliste”) wird gleichzeitig mit der Löschung der gemeldeten Daten von der Website genommen, d. h. zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung.
Nein. Diese Liste wird pro Quartal nur an einem Stichtag erstellt und veröffentlicht.