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Kommunikationsplattformen

Für Kommunikationsplattformen gibt es zwar keine Anzeige des Dienstes, jedoch bestehen rechtliche Verpflichtungen wie die Meldung eines verantwortlichen Beauftragten oder die Einrichtung eines Meldesystems.

Die KommAustria führt jedoch ein Verzeichnis der dem KoPl-G unterliegenden Plattformen, das Sie hier finden können. 

Näheres zu den Verpflichtungen von Kommunikationsplattformen finden Sie hier.