Headerbild Regulierung

Bewilligung neuer Dienste

Im Bereich der Plattformaufsicht benötigen Anbieter zur Bereitstellung ihrer Angebote zum Teil Anzeigen.

Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz sieht dazu im Bereich der Video-Sharing-Plattformen die Anzeige eines Dienstes vor. 

In diesem Bereich informieren wir Sie über die Voraussetzungen bei der Anzeige neuer Plattform-Dienste durch der KommAustria.

Weitere Informationen finden Sie hier

große Online-Plattformen

Kommunikationsplattformen

Video-Sharing-Plattformen

Kontakt

Rechtsabteilung Medien
Tel.:       +43 1 58058-0
E-Mail:  rtr@rtr.at

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