Headerbild Regulierung

Meldung eines verantwortlichen Beauftragten

Sie erhalten hier Informationen über die Meldung des verantwortlichen Beauftragten einer Kommunikationsplattform.  

Kommunikationsplattformen müssen der KommAustria einen verantwortlichen Beauftragten, der bei einem Zustelldienst angemeldet sein muss, bestellen und bei der KommAustria melden. 

Die Person des verantwortlichen Beauftragten soll die Erreichbarkeit und für die Einhaltung der Vorschriften des Kommunikationsplattformen-Gesetz sicherstellen sowie für gerichtliche und behördliche Zustellungen zur Verfügung stehen. 

Die Person des Verantwortlichen Beauftragten muss eine natürliche Person sein und folgende Bedingungen erfüllen: Sie muss die für die Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Sie muss einen Hauptwohnsitz im Inland haben, strafrechtlich verfolgt werden können, ihrer Bestellung nachweislich zugestimmt haben und ihr für den ihrer Verantwortung unterliegenden klar abzugrenzenden Bereich eine entsprechende Anordnungsbefugnis zugewiesen sein.

Das Erfordernis des Hauptwohnsitzes im Inland gilt nicht für Staatsangehörige von EWR-Vertragsstaaten, falls Zustellungen im Verwaltungsstrafverfahren durch Staatsverträge mit dem Vertragsstaat des Wohnsitzes des verantwortlichen Beauftragten oder auf andere Weise sichergestellt sind.

Die Veränderungen der o.g. Daten sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich bekanntzugeben.

Hier finden Sie eine Übersicht über die bisher veröffentlichten Daten: verantwortliche Beauftragte