Das Internet und Soziale Medien haben nicht nur die Art der Kommunikation verändert, sondern auch die Art des Konsum von Videos im Bereich der Unterhaltung, Information und Bildung, also der klassischen Angebote von Medien. Diese neuen Erscheinungsformen bieten aber nicht nur schrankenlos Vorteile - im Hinblick auf die rasche virale Verbreitung von Inhalten in sozialen Netzwerken - werden Nutzer durchaus altbekannten Phänomenen wie "Hass im Netz" oder "Falschinformation" in einer neuen Dimension ausgesetzt. Und auch stellen sich weiterhin Herausforderungen aus Sicht des Konsumenten- und Jugendschutzes.
Auch wenn Inhalte auf diesen Plattformen zum Großteil von Nutzern bereitgestellt werden, so haben auch die Plattformen eine nicht ganz unwichtige Rolle bei der Verbreitung der Inhalte. So organisieren und sie vermarkten sie etwa Inhalte.
Insoweit treffen die Plattformen - im Vollzugsbereich der KommAustria die Video-Sharing-Plattformen und die Kommunikationsplattformen - Verpflichtungen zum Schutz der Nutzer insbesondere durch ein entsprechendes Melde- und Beschwerdeverfahren von Postings.
Nicht in die Zuständigkeit der KommAustria fallen Fragen der Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen hinsichtlich des Postings selbst.
Informationen zur KommAustria als zuständige Regulierungsbehörde im Bereich Mediendienste erhalten Sie hier. Wenn Sie sich für die Aufgaben der RTR-GmbH als Beschwerdestelle sowie als Servicestelle für die Bereiche Plattformen, Barrierefreiheit und Medienkompetenz interessieren, finden Sie Informationen hier.