Der Koordinator für digitale Dienste (KDD [englisch: Digital Services Coordinator (DSC)]) ist eine unabhängige nationale Behörde, die in jedem EU-Mitgliedstaat die Einhaltung des Gesetzes über Digitale Dienste (englisch: Digital Services Act - DSA) überwacht und durchsetzt. Das Gesetz über Digitale Dienste ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Pflichten von Internet-Intermediären – darunter Internetzugangsdienste, Hosting-Dienste, soziale Netzwerke und Online-Marktplätze – neu regelt und verschärft. Ziel der Verordnung ist es, ein sicheres, transparentes und vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu schaffen sowie einheitliche Regeln für digitale Dienste innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.
In Österreich nimmt die KommAustria die Funktion des Koordinators für digitale Dienste auf Grundlage des Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetzes (KDD-G) wahr. Als nationale Anlauf- und Aufsichtsbehörde arbeitet sie eng mit den Koordinatoren der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission zusammen, die für die Aufsicht über sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen zuständig ist. Damit trägt die KommAustria gemeinsam mit der Europäischen Kommission zur wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des DSA in der Europäischen Union bei.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Detaillierte Informationen und die gesetzlichen Grundlagen werden hier bereitgestellt. Einen europäischen Überblick bietet das Portal der Europäischen Kommission.