Die KommAustria hat dem „Freier Rundfunk Salzburg“, Verein zur Förderung von freien, lokalen Radio- und Fernsehprojekten gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.05.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg (107,5 MHz)“ erteilt.
Der Bescheid wurde mit dem Bescheid der KommAustria vom 29.01.2021, KOA 1.416/21-002, berichtigt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 99,1 MHz"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „WIEN 6 (Währinger Gürtel) 91,3 MHz“
Rechtsverletzung wegen Senden ohne aufrechte Zulassung
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Die Garten Tulln 2023"