Die KommAustria hat über Anzeige der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.06.2015, KOA 2.135/15-004, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 24.02.2023, KOA 2.150/23-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, das darüber hinaus in HD über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal, und in HD über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ verbreitet wird, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ wie folgt genehmigt:
Das Fensterprogramm „Sat.1 Österreich“ beinhaltet verschiedene Programmfenster im zeitlichen Umfang von ca. 415 Minuten täglich.
Montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden – aufgrund einer Überblendung des deutschen Mantelprogramms – im Rahmen eines zusätzlichen Programmfensters Magazinsendungen sowie Sendungen aus den Bereichen „Factuals“ und „Docutainment“ (bspw. „Klinik am Südring“, „Auf Streife“) ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 96,4 MHz“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 106,5 MHz"