Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 12.04.2023 bis zum 12.07.2023 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Die Garten Tulln 2023“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 99,1 MHz"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „WIEN 6 (Währinger Gürtel) 91,3 MHz“
Rechtsverletzung wegen Senden ohne aufrechte Zulassung
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige audiovisueller Mediendienste auf Abruf