Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 106,5 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet „Wien 106,5 MHz“ im Wesentlichen ein Teilgebiet der Bundeshauptstadt Wien. Die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, und 9 können vollständig versorgt werden. Die Gemeindebezirke 2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 23 können teilweise versorgt werden. Ebenso können in den niederösterreichischen Bezirken Mödling und Bruck an der Leitha die Gemeinden Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf, Perchtoldsdorf und Vösendorf teilweise versorgt werden.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 96,4 MHz“
Festellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage des Berichts hinsichtlich der Förderung europäischer Werke