Die KommAustria hat die am 04.08.2022 eingelangte Anzeige von A betreffend mehrere Kanäle wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 96,4 MHz“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 106,5 MHz"
Festellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage des Berichts hinsichtlich der Förderung europäischer Werke
Festellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage des Berichts hinsichtlich der Förderung europäischer Werke