Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Alpensat Broadcast GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Alpensat Broadcast GmbH das Fernsehprogramm „VISIT-X.tv“ im Zeitraum vom 22.06.2021 bis zum 20.06.2022 über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Imago dei "Balance" Festival 2023"
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Austrian Boat Show - Boot Tulln“
Bewilligung der Bereitstellung des Online-Angebots „Ö3-Live/Visual“