• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    31.01.2023
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.300/23-006

Straferkenntnis wegen Sendens ohne Zulassung

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Alpensat Broadcast GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Alpensat Broadcast GmbH das Fernsehprogramm „VISIT-X.tv“ im Zeitraum vom 22.06.2021 bis zum 20.06.2022 über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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