Der Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich der audiovisuellen Mediendienste auf Abruf „Sport-TV Youtube“ und „Sport-TV“ vorzunehmen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 96,4 MHz“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 106,5 MHz"