Die KommAustria hat auf Antrag der Pay + Internet Payment Service GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, die mit Bescheid der KommAustria vom 14.02.2020, KOA 1.531/20-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen "IMST 3 (Studio Imst) 104,7 MHz" und "LANDECK 3 (Krahberg) 107,1 MHz" dahingehend geändert, dass die beantragten Standortverlegungen und Änderungen der technischen Parameter nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.