Die KommAustria hat über Antrag des ORF die Bereitstellung des Online-Angebots „Ö3-Live/Visual“ nach Maßgabe des am 08.08.2014 gemäß § 5a ORF-G vorgelegten Angebotskonzepts gemäß § 6b Abs. 1 iVm Abs. 2 und 3 ORF-G bewilligt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Imago dei "Balance" Festival 2023"
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Austrian Boat Show - Boot Tulln“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes