Die KommAustria hat über Antrag des ORF die Bereitstellung des Online-Angebots „Ö3-Live/Visual“ nach Maßgabe des am 08.08.2014 gemäß § 5a ORF-G vorgelegten Angebotskonzepts gemäß § 6b Abs. 1 iVm Abs. 2 und 3 ORF-G bewilligt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 96,4 MHz“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 106,5 MHz"