Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 96,4 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 96,4 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet „Wien 96,4 MHz“ im Wesentlichen ein Teilgebiet der Bundeshauptstadt Wien. Die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, und 9 können vollständig versorgt werden. Die anderen Gemeindebezirke der Bundeshauptstadt können nur teilweise versorgt werden. Ebenso können in den niederösterreichischen Bezirken Korneuburg, Tulln und St. Pölten-Land die Gemeinden Leobendorf, Korneuburg, Klosterneuburg, Langenzersdorf und Purkersdorf teilweise versorgt werden.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 106,5 MHz"
Festellung einer Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage des Berichts hinsichtlich der Förderung europäischer Werke