Die KommAustria hat über Antrag der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 15.09.2022, KOA 2.135/22-025, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „Sky Sport Austria“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm sowie die schon bisher bei erhöhtem Programmaufkommen verbreiteten, bis zu zehn Optionsfeeds mit programmbegleitendem Inhalt in HD ab 22.03.2023 über die im Bescheid angeführten Kapazitäten des Satelliten ASTRA 19,2° Ost, verbreitet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 99,1 MHz"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „WIEN 6 (Währinger Gürtel) 91,3 MHz“
Rechtsverletzung wegen Senden ohne aufrechte Zulassung
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Die Garten Tulln 2023"