Die KommAustria hat auf Antrag der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 15b Abs. 3 PrR-G in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 die nachstehend angeführten Funkanlagen, die jeweils durch die diesem Bescheid beigelegten und einen Bestandteil des Spruches bildenden technischen Anlageblätter beschrieben sind, zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk im Standard DAB+ (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „MUX I“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, bewilligt:
· Tunnel Rannersdorf Block 5D
· Tunnel Vösendorf Block 5D
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 99,1 MHz"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „WIEN 6 (Währinger Gürtel) 91,3 MHz“
Rechtsverletzung wegen Senden ohne aufrechte Zulassung
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Die Garten Tulln 2023"