Headerbild Regulierung

MUX-Plattform


Antrag auf Erteilung einer Zulassung zu Errichtung und Betrieb einer Multiplex-Plattform

Wenn Sie in Österreich eine Multiplex-Plattform zur Verbreitung von Hörfunkprogrammen oder Fernsehprogrammen betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer Multiplex-Plattform.

Multiplex-Betreiber/-in ist, wer die technische Infrastruktur zur Verbreitung und Bündelung der in einem digitalen Datenstrom zusammengefassten digitalen Programme und Zusatzdienste zur Verfügung stellt. Wenn Sie über die Multiplex-Plattform vorwiegend Fernsehprogramme übertragen und Frequenzen im Bereich von 470 bis 694 MHz nutzen wollen, findet das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz Anwendung. Wenn Sie mit Ihrer Multiplex-Plattform nur Hörfunkprogramme übertragen und Frequenzen im Bereich 174 bis 230 MHz nutzen wollen, kommt das Privatradiogesetz zur Anwendung. Die Vorschriften sind aber im Wesentlichen gleich.