• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    07.03.2022

RTR-Leitfaden gibt klare Vorgaben für einen guten Überblick: alles Vertragsrelevante bei TK-Produkten kompakt zusammengefasst (07.03.2022)

RTR veröffentlicht aktualisiertes "Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung" und gibt damit Empfehlungen für eine alltagstaugliche Umsetzung der rechtlichen Vorgaben

Die österreichischen Anbieter sind durch das neue Telekommunikationsgesetz sowie per EU-Verordnung seit 1. November 2021 verpflichtet, Endnutzerinnen und Endnutzern die wesentlichen Informationen des Produkts bzw. des Vertrags zusammenzufassen ("Vertragszusammenfassung") und möglichst auf einer Seite übersichtlich und darzustellen.

"Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist, die Vertragszusammenfassung über alle Anbieter hinweg zu standardisieren, um die Vergleichbarkeit von Produkten und Verträgen zu verbessern und den Menschen somit die Entscheidungsfindung vor Vertragsabschluss zu erleichtern. Aufgrund unserer jahrelangen Expertise auf dem Gebiet der Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sowie der Schlichtungstätigkeit wissen wir ganz genau, wo die Menschen bei TK-Verträgen der Schuh drückt: Juristendeutsch, komplizierte Formulierungen, zu kleine Schrift und dergleichen", erklärt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post und führt aus, "die EU-Verordnung trifft klare Vorgaben für die Vertragszusammenfassung, die Angaben zum Inhalt, aber auch zum Format und Wording enthalten. Diese Vorgaben sind nun durch das Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes rechtswirksam und umzusetzen. In unserem Handbuch greifen wir viele praktische Fragen auf und bieten den Anbietern umfassende Hilfestellungen." Auf Grund des am 01.11.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetzes 2021 waren Detailänderungen des bereits Mitte 2020 veröffentlichten Praxishandbuchs erforderlich. 

Um etwaige Anliegen der Anbieter sowie konsumentenschutzrechtliche Aspekte miteinzubeziehen, wurde der Entwurf des Handbuchs vor kurzem öffentlich konsultiert. "Dieser Zwischenschritt war uns sehr wichtig, um eine ausgewogene, verbraucherfreundliche Lösung zu finden. Wir haben viele wertvolle Inputs erhalten und auch berücksichtigt", so Steinmaurer abschließend.

Das Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung ist auf der Website der RTR veröffentlicht.

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