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Programmänderung bei einem analogen Programm

Antrag auf Programmänderung bei einem analogen Hörfunkprogramm

Bei zugelassenen analogen Hörfunkprogrammen benötigen Sie für grundlegen Programmänderungen eine Genehmigung. 

Der Programmcharakter eines analogen Hörfunkprogramms wird in der Zulassung festgelegt. Wenn Sie diesen Programmcharakter nachträglich ändern wollen, sieht das Privatradiogesetz ein besonderes Verfahren vor.

Die grundlegende Änderung eines analogen Hörfunkprogramms liegt - unter Berücksichtigung des jeweiligen Zulassungsbescheides - insbesondere dann vor,  wenn 

  • eine wesentlichen Änderung des Musikformats einen weitgehenden Wechsel der Zielgruppe zu erwarten lässt;
  • eine wesentlichen Änderung des Umfangs oder Inhalts des Wortanteils oder des Anteils eigengestalteter Beiträge zu einer inhaltlicher Neupositionierung des Programms führen würde;
  • zwischen Sparten- und Vollprogramm oder zwischen verschiedenen Sparten gewechselt wird;
  • zwischen nichtkommerziellem und kommerziellem Programm gewechselt wird.

Ob durch eine beabsichtigte Änderung eine grundlegende Änderung des Programmcharakters vorliegt, können Sie vorab von der KommAustria im Rahmen eines Feststellungsverfahren klären lassen. Über einen solchen Antrag ist binnen sechs Wochen zu entscheiden. 

Für die programmlichen Änderungen bei einen digitalen Hörfunkprogrammen siehe hier.  

Weitere Informationen: