• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    18.06.2021
  • Kategorie
    Aufsichtsverfahren
  • Partei(en)
    sparfon GmbH
  • GZ
    RAUF 2/21

RAUF 2/21 — sparfon GmbH (18.06.2021)

Mit Bescheid RAUF 2/21 vom 16.06.2021 hat die RTR-GmbH der sparfon GmbH binnen vorgegebener Frist die Abstellung des rechtswidrigen Zustandes aufgetragen, der sich durch die Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Änderungsregimes bei Vornahme von nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen von Vertragsbedingungen ergibt.  

Am 16.11.2020 änderte die sparfon GmbH die Bezeichnung des Tarifs „sparfon start spezial 1G“ auf „sparfon start spezial BK“ und erhöhte zugleich das monatliche Grundentgelt von 4,95 Euro auf künftig 9,95 Euro. Dies geschah ohne die gesetzlichen Pflichten einzuhalten. 

Der sparfon GmbH wurde aufgetragen, sich nicht auf die unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Informationspflichten durchgeführten Änderungen zu berufen und die in diesem Zusammenhang zu Unrecht eingehobenen Differenzbeträge, welche sich aus der mit der Änderung von Entgeltbestimmungen verbundenen Entgelterhöhung ergeben, den betroffenen Teilnehmern zu erstatten.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.