Zur Finanzierung des in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben entstehenden Aufwandes der RTR-GmbH dienen nach § 34 KommAustria-Gesetz, BGBI I Nr 32/2001 idgF einerseits Finanzierungsbeiträge und andererseits Mittel aus dem Bundeshaushalt. Folgende Unternehmen sind verpflichtet, einen jährlichen Finanzierungsbeitrag zur Abdeckung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), der über den Zuschuss des Bundes hinausgeht, zu leisten:
Unternehmen,
Der von einem Unternehmen zu leistende Finanzierungsbeitrag ist anhand des Verhältnisses des Unternehmensumsatzes zum branchenspezifischen Gesamtumsatz zu berechnen, wobei alle im Inland aus der Erbringung von Telekommunikationsdiensten erzielten Umsätze für die Berechnung heranzuziehen sind.
Um die Endabrechnung für den Finanzierungsbeitrag 2024 durchführen und den auf Ihr Unternehmen entfallenden Finanzierungsbeitrag berechnen zu können, ersuchen wir Sie, um Bekanntgabe der Umsätze Ihres Unternehmens für den Zeitraum 01. Jänner bis 31. Dezember 2024 bis spätestens 31.05.2025.
Sollten wir die erforderlichen Daten bis dahin nicht von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass Sie mit der gemäß § 34 Abs. 10 KOG vorgesehenen Schätzung durch die RTR einverstanden sind. Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass laut § 34 Abs 14 der RTR oder den von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfern auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und in begründeten Fällen und im erforderlichen Ausmaß Einschau in die Aufzeichnung und Bücher zu gewähren ist.
Im Einzelnen sind die Umsätze laut Orientierungshilfe finanzierungsbeitragspflichtig.
Wir ersuchen Sie Ihre Istumsatzzahlen für 2024 unter folgendem Link https://egov.rtr.gv.at/ertr/telekommunikation/finanzierungsbeitrag/Startseite.de.html in unserem Web-Interface bekannt zu geben.
Sollten Sie auf Grund Ihrer Anzeige nach § 6 TKG 2021 über eine Benutzerkennung, welche Ihnen mittels E-Mail zugestellt wurde, verfügen, können Sie mit dieser in das Web-Interface einsteigen und unter dem Punkt „Finanzierungsbeitrag“ Ihre Istumsatzdaten bekannt geben.
Sollten Sie noch nicht über eine solche Benutzerkennung verfügen, bitten wir Sie, die Registrierung unter der Adresse https://www.rtr.at/rtr/service/ertr/ertr_erstanmeldung.de.html vorzunehmen. Wir werden Ihnen die Zugangsdaten für das Web-Interface nach Überprüfung Ihrer Daten, innerhalb weniger Tage, per E-Mail übermitteln.
Die Tabelle zur Istumsatzbekanntgabe steht zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen erreichen Sie Frau Birgit Dersch unter +43 1 580 58 234 oder per E-Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at.