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Istumsatzabfrage 2022 Kommunikationsplattformen

In- und ausländische Anbieter von Kommunikationsplattformen nach dem KoPl-G sind verpflichtet, einen jährlichen Finanzierungsbeitrag zur Abdeckung des Aufwandes der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) und der KommAustria, der über den Zuschuss des Bundes hinausgeht, zu leisten. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden § 8 KoPl-G iVm § 35 KommAustria-Gesetz (KOG) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Finanzierungsbeiträge sind im Verhältnis des jeweiligen Umsatzes des Beitragspflichtigen zum branchenspezifischen Gesamtumsatz zu bemessen. Dabei sind für die Berechnung des Finanzierungsbeitrages alle aus kommerzieller Kommunikation im Inland erzielten Umsatzerlöse heranzuziehen. Zur Erläuterung der meldepflichtigen Umsatzerlöse aus kommerzieller Kommunikation verweisen wir auf die Orientierungshilfe . Bitte beachten Sie, dass die darin genannten Erlösarten lediglich eine beispielhafte Aufzählung darstellen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Um die Endabrechnung für den Finanzierungsbeitrag für das Jahr 2022 durchführen und den auf Ihr Unternehmen tatsächlich entfallenden Finanzierungsbeitrag berechnen zu können, ersuchen wir Sie die Umsätze für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 bis spätestens 31.05.2023 an finanzierungsbeitrag@rtr.at zu melden. Sollten wir die erforderlichen Daten bis dahin nicht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der gemäß § 35 Abs. 9 KOG vorgesehenen Schätzung durch die RTR-GmbH einverstanden sind.

Für Rückfragen erreichen Sie Frau Andrea Doppler unter Tel 01/58058-203 bzw. finanzierungsbeitrag@rtr.at.