Novelle des Medientransparenzgesetzes

Aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG), BGBl. I Nr. 125/2011 idF BGBl. I Nr. 32/2018, durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2023, hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Bekanntgabepflicht bei Aufträgen nach dem MedKF-TG sowie zur Erleichterung der Lesbarkeit und Vergleichbarkeit des bereitgestellten Datenmaterials bei gleichzeitiger strukturierter und ressourcensparender Datenverwaltung eine Verordnung gemäß § 2 Abs. 3a bzw. Abs. 4 MedKF-TG zu erlassen. 

Das novellierte MedKF-TG, idF BGBl. I Nr. 50/2023, tritt am 1. Jänner 2024 vollumfänglich in Kraft.

Link zur novellierten Fassung des MedKF-TG
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Konsultation zum Verordnungsentwurf

Die KommAustria führte die Konsultation zum Entwurf der Verordnung zur Festlegung der Eingabemodalitäten der Bekanntgabepflicht bei Aufträgen nach dem Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG Eingabeverordnung 2023) gemäß § 2 Abs. 3a bzw. 4 MedKF-TG durch.

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Wesentliche Änderungen

Neue Fristen / Zeitraum

  • halbjährliches Meldeintervall
  • vierwöchige Meldephase
  • Veröffentlichung spätestens 15. Oktober (für 1. Halbjahr) bzw. 15. April (für 2. Halbjahr)

Neuer Meldeumfang für Bekanntgaben gemäß § 2 MedKF-TG

  • Art der Werbeleistung
  • Name (Titel) des Mediums
  • Medieninhaber oder Verfügungsberechtigter
  • Sujets – für alle Meldungen verpflichtend, sobald die Summe aller Meldungen den Betrag von € 10.000 überschreitet
  • nicht nur periodische Medien
  • Wegfall der Bagatell-Grenze 
  • Berichtspflicht ab einem Werbevolumen von € 150.000
  • Wirkungsanalyse der Werbekampagne ab einem Werbevolumen von € 1.000.000
  • Erhöhung des Strafrahmens
  • Entfall der Pflicht zur Abgabe von Leermeldungen
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Weitere Informationen

Geplante Tests und Informationsveranstaltungen

  • November 2023 - Testbetrieb mit ausgewählten Rechtsträgern
  • Frühjahr 2024 - Informationsveranstaltungen und Schulungen für alle meldepflichtigen Rechtsträger


Die wesentlichen Punkte

Hinweis 

Die Novelle des Medientransparenzgesetzes hat keine Auswirkungen auf die Bekanntgabepflicht für das 4. Quartal 2023 (beginnend am 1. Jänner 2024)!