Aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG), BGBl. I Nr. 125/2011 idF BGBl. I Nr. 32/2018, durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2023, hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Bekanntgabepflicht bei Aufträgen nach dem MedKF-TG sowie zur Erleichterung der Lesbarkeit und Vergleichbarkeit des bereitgestellten Datenmaterials bei gleichzeitiger strukturierter und ressourcensparender Datenverwaltung eine Verordnung gemäß § 2 Abs. 3a bzw. Abs. 4 MedKF-TG zu erlassen.
Verordnung zur Festlegung der Eingabemodalitäten der Bekanntgabepflicht („MedKF-TG Eingabeverordnung 2023“)
13. September 2023
Ende der Konsultationsphase
Ende September 2023
Veröffentlichung der Verordnung durch die KommAustria
Tests und Informationsveranstaltungen
November 2023
Testbetrieb mit ausgewählten Rechtsträgern
Frühjahr 2024
Informationsveranstaltungen und Schulungen für alle meldepflichtigen Rechtsträger
Veröffentlichungen und Visualisierung auf der RTR-Website
Jänner 2024
Informationen zur Gesetzesänderung, Anpassung der FAQ, Visualisierung der eingemeldeten Daten nach alter Gesetzeslage
15. Oktober 2024
Visualisierung der eingemeldeten Daten nach neuer Gesetzeslage
Einmeldungen
15. Jänner 2024
Abschluss der regulären Meldephase für Q 4/2023
Jänner 2024 (voraussichtlich)
nach Veröffentlichung der Liste der meldepflichtigen Rechtsträger durch den Rechnungshof: Öffnung des Einmeldeformulars für das 1. Halbjahr 2024
Juli 2024
erste Meldephase nach neuer Gesetzeslage