Themenbild Presseförderung

Die Presseförderung

Presseförderung

Zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich werden Verleger:innen österreichischer Tages- und Wochenzeitungen finanziell unterstützt.

Neuerungen ab 2024

  • Ab dem Jahr 2024 können Ansuchen um Presseförderung ausschließlich online über eRTR eingebracht werden.
  • Die bis zum Jahr 2023 im Rahmen der Presseförderung gewährten Mittel des Abschnitts "Qualitätsförderung und Zukunftssicherung" werden ab 2024 im Rahmen der Qualitäts-Journalismus-Förderung vergeben. Die Regelungen für die meisten dieser Maßnahmen wurden geändert bzw. die Mittel aufgestockt. Hier geht es zur Qualitäts-Journalismus-Förderung.


Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht ab dem Jahr 2024 folgende Förderschienen vor: 

  • Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen
  • Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen


Zielgruppen sind

  • Verleger:innen von Tages- und Wochenzeitungen


Die
Förderentscheidungen werden nach Erhalt eines Gutachtens der Presseförderungskommission durch die KommAustria getroffen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.

Die Fördervoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in der Ausführung dazu von der KommAustria erlassenen  Richtlinien ersichtlich.


Weitere Informationen:

Presseförderung - Einreichung

Presseförderung - Entscheidungen

Presseförderung - Kommission

Außerordentliche Fördermaßnahmen 2020

Kontakt

RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
erich.koenig@rtr.at

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162
dagmar.karrer@rtr.at 

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