Gemäß Presseförderungsgesetzes 2004 hat die KommAustria nach Anhörung der Presseförderungskommission jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes Förderrichtlinien in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Diese Richtlinien unterliegen damit einer ständigen Überprüfung und jährlichen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse.
Alle Richtlinien stehen Ihnen hier zur Verfügung.
RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
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