| 1.2.1.3 Gesamtwohlfahrt Ein weiterer Untersuchungsgegenstand ist die Entwicklung der Gesamtwohlfahrt im Sinne der (ökonomischen) Wohlfahrtstheorie. Liberalisierung von bisher monopolisierten Wirtschaftszweigen führt zu einer Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt, die sicherlich einen wesentlichen Beweggrund für die europaweite, eigentlich weltweite, Liberalisierung des Telekomsektors darstellt. Beim Übergang vom Monopol zu einer Wettbewerbssituation treten mehrere Effekte auf. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass sich im Laufe dieses Prozesses die Gesamtwohlfahrt (definiert als die Summe1 von Konsumenten- und Produzentenrente) der Volkswirtschaft erhöht. |
Die Summe aus Konsumentenrente und Produzentenrente nimmt zu, gleichzeitig verändert sich die Verteilung zugunsten der Konsumentenrente. Darüber hinaus bewirkt der Wettbewerbsdruck, dass alle am Markt befindlichen Unternehmen, auch der ehemalige Monopolist, große Anstrengungen zur Steigerung der Effizienz unternehmen müssen. Dadurch sinken die Kosten, die Kostenfunktionen verlagern sich nach unten und die Leistungserbringung erfolgt effizienter. |
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Die Abbildung 3 zeigt grafisch, wie sich die Gesamtwohlfahrt beim Übergang von einem Monopol zu einer Wettbewerbsituation verändert. Bei einer Monopolsituation ist die Konsumentenrente die Fläche des Dreieckes ABC, die Produzentenrente die Fläche BCDE. Beim Übergang in eine Situation mit vollständigem Wettbewerb erhöht sich die Konsumentenrente auf die Fläche AFG und die Produzentenrente verringert sich um die Fläche des Rechteckes BCHG auf die Fläche EDHG, wobei eine teilweise Kompensation durch zusätzliche Produzentenrente im Ausmaß der Fläche DFH erwirtschaftet wird. |
Die Datenlage erlaubt eine vorsichtige Abschätzung der Veränderung der Konsumentenrente und der Veränderung der Produzentenrente, wobei die kompensatorische Erhöhung der Produzentenrente nicht verlässlich berechnet werden kann, da über Produktionskosten im Telekommunikationssektor keine verlässlichen Daten bekannt sind. Hier muss auf Schätzungen der Kosten zurückgegriffen werden. Die Ergebnisse der Berechnungen sollen auch nicht als wissenschaftlich exaktes Ergebnis gewertet werden, sondern eine Vorstellung über die wichtigsten Größenordnungen vermitteln. Um einen ersten Eindruck der Größenordnungen zu erhalten, sollen zunächst die Eckdaten kurz dargestellt werden: |
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Aus diesen Daten lassen sich die Wohlfahrtseffekte, genauer gesagt deren Veränderungen näherungsweise berechnen. Im Festnetz ergibt sich eine Erhöhung der Konsumentenrente zwischen 1999 und 2001 im Ausmaß2 von ungefähr € 3,94 Mrd., die von einer Senkung der Produzentenrente von etwa € 1,57 Mrd. begleitet wird. Sehr vereinfacht gesprochen, haben sich seit Beginn der Liberalisierung des Festnetzes die Endverbraucher – also die österreichische Wirtschaft und die österreichischen Konsumenten – etwa € 3,94 Mrd. erspart, wobei gleichzeitig das Volumen der Sprachtelefonie auf das 2,3fache gestiegen und die Preise um 60 % gesunken sind. |
Da zum Beginn der Liberalisierung des Festnetzes der Mobilfunkmarkt mit Mobilkom und T-Mobile bereits zwei Anbieter hatte und Connect als dritter Anbieter gerade dabei war, sein Netz auszubauen, fallen die Effekte im Mobilnetz deutlich geringer aus. Die Schätzungen für die akkumulierten Wohlfahrtsgewinne belaufen sich auf etwa € 940 Mio. für den gesamten Zeitraum. Der Rückgang an Produzentenrente liegt bei ca. € 340 Mio., der Zuwachs an Konsumentenrente beträgt € 1,28 Mrd. Für die Zukunft ist unter gleichbleibenden Annahmen jährlich ein Wohlfahrtsgewinn von ca. € 500 Mio. zu erwarten.
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| 1 | In diesem Zusammenhang versteht man unter Konsumentenrente die Differenz zwischen Zahlungsbereitschaft und Marktpreis, also jenen Betrag, den die Endnachfrager sich ersparen, weil der Marktpreis kleiner oder gleich ihrer Zahlungsbereitschaft ist. Unter Produzentenrente versteht man die Erlöse, welche die Grenzkosten übersteigen. | |||
| 2 | Für die Berechnung der Veränderung der Gesamtwohlfahrt liegen die erforderlichen Daten erst ab 1999 in verlässlicher Form vor, so dass die Schätzungen sich auf drei Jahre, 1999, 2000, 2001, beziehen. Das erste Jahr der Liberalisierung bleibt aus Datengründen unberücksichtigt. | |||
| 1.2.1 Die volkswirtschaftliche Bedeutung | ||||
| 1.2.1.1 Wertschöpfung | ||||
| 1.2.1.2 Investitionsquote | ||||
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