6.2.6.2 Geografische Rufnummern und Dienstenummern

Der durch die NVO beschriebene Nummernplan wurde bis auf die Rufnummern für öffentlich geografisch orientierte Netze und einige wenige andere Ausnahmen in der Praxis bereits umgesetzt. Aufgrund der Überlappung der heutigen Ortsnetzkennzahlen mit anderen Nummernbereichen ist die Vergabe in diesen Nummernbereichen derzeit entsprechend eingeschränkt.

Im Bereich für öffentliche mobile Netze sind neben den Rufnummern zu den allgemein bekannten mobilen Netzen (D- und GSM-Netzen) auch Rufnummern zu Pagernetzen zu finden.
Die Rufnummer für private Netze erlaubt Unternehmen mit mehreren Standorten unter einer einzigen Rufnummer erreichbar zu sein.

Unter personenbezogenen Diensten versteht man Dienste, die den Anruf von Person zu Person unabhängig vom Ort, dem Endgerät, der Übertragungsart (verkabelt oder schnurlos) und/oder der gewählten Technologie gestatten. Es wird erwartet, dass besonders dieser Nummernbereich für konvergente Dienste zwischen Mobil- und Festnetzen genutzt wird.

 

 


Die EVO legt fest, dass Anrufe zu tariffreien Diensten für den Anrufer kostenfrei sein müssen. Für die Dienste mit geregelter Tarifobergrenze schreibt die EVO vor, dass dem Anrufer zu einer Rufnummer im Bereich "0810" nicht mehr als € 0,0727 und im Bereich "0820" nicht mehr als € 0,1453 verrechnet werden dürfen.

Der Tarif für freikalkulierbare Mehrwertdienste kann in beliebiger Höhe festgesetzt werden. Zum Schutz des Konsumenten muss gemäß EVO der Minutentarif in den ersten zehn Sekunden nach dem Herstellen der Verbindung dem anrufenden Teilnehmer mitgeteilt werden. Diese Ansage ist seit 01.01.2001 für den rufenden Teilnehmer kostenfrei.

     
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