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6.2.6.2 Geografische Rufnummern und Dienstenummern Der durch die NVO beschriebene Nummernplan wurde bis auf die Rufnummern für öffentlich geografisch orientierte Netze und einige wenige andere Ausnahmen in der Praxis bereits umgesetzt. Aufgrund der Überlappung der heutigen Ortsnetzkennzahlen mit anderen Nummernbereichen ist die Vergabe in diesen Nummernbereichen derzeit entsprechend eingeschränkt. Im Bereich für öffentliche mobile Netze sind neben den Rufnummern
zu den allgemein bekannten mobilen Netzen (D- und GSM-Netzen) auch Rufnummern
zu Pagernetzen zu finden. Unter personenbezogenen Diensten versteht man Dienste, die den Anruf von Person zu Person unabhängig vom Ort, dem Endgerät, der Übertragungsart (verkabelt oder schnurlos) und/oder der gewählten Technologie gestatten. Es wird erwartet, dass besonders dieser Nummernbereich für konvergente Dienste zwischen Mobil- und Festnetzen genutzt wird. |
Der Tarif für freikalkulierbare Mehrwertdienste kann in beliebiger Höhe festgesetzt werden. Zum Schutz des Konsumenten muss gemäß EVO der Minutentarif in den ersten zehn Sekunden nach dem Herstellen der Verbindung dem anrufenden Teilnehmer mitgeteilt werden. Diese Ansage ist seit 01.01.2001 für den rufenden Teilnehmer kostenfrei. |
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| 6.2.6 Nummerierung und Adressierung | 6.2.6.3 Rufnummernvergabe | |||
| 6.2.6.1 Die Struktur internationaler und nationaler Rufnummern | 6.2.6.4 Weitere Adressierungselemente | |||
| 6.2.6.5 ENUM | ||||
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