6.2.6.3 Rufnummernvergabe

Um eine gerechte Aufteilung der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Rufnummern zu gewährleisten, werden alle Rufnummern (ausgenommen Notrufnummern und besondere Rufnummern) von der Regulierungsbehörde vergeben. Entsprechende Rahmenbedingungen sind von der OFB in der NVO festgelegt. Notrufnummern und "besondere Rufnummern" werden direkt von der OFB vergeben.

 

6.2.6.4 Weitere Adressierungselemente

Von der Regulierungsbehörde werden auf Ersuchen der OFB auch Adressierungselemente verwaltet, die nicht für den Teilnehmer sichtbar sind, wie "Routingnummern" und "National Signalling Point Codes (NSPC)". Die Routingnummern kommen bei speziellen Diensten (z.B. Nummernportabilität) zur Anwendung. Ein NSPC dient zur Adressierung von Vermittlungsstellen unterschiedlicher Betreiber und wird in der Signalisierung zwischen den Netzen verwendet.

     
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