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1.1.2 Die Telekom-Control GmbH (TKC)/ Die Telekom-Control Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung m. b. H. (TKC) wurde wie bereits aus dem Firmennamen ersichtlich ist als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im November 1997 eingerichtet. Ihr Stammkapital wurde mit ATS 50,000.000, (€ 3,633.641,71) dotiert und vom Bund, dem die Verwaltung der Anteile zukommt, zur Gänze eingebracht. Die Leitung der TKC oblag bis zum 31.03.2001 einem Geschäftsführer (Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba). Die Ernennung wurde vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr durchgeführt. Die TKC beschäftigte per 31.03.2001 58 Mitarbeiter und war in vier Regulierungsexpertenpools Technik, Recht, Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft sowie einen Management-Pool, den Bereich Finanzen/Personal/ IT, gegliedert. Dem Geschäftsführer der TKC waren ein Assistent und eine Stabsstelle für Informations-Management beigestellt. Die Finanzierung der GmbH erfolgte durch Konzessionsinhaber für konzessionspflichtige Telekommunikationsdienste, die anteilsmäßig (gemessen an ihren Umsätzen auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt) die Kosten der Regulierungsarbeit zu tragen hatten. Die Organisationsstruktur der TKC wurde bewusst schlank gestaltet. In der flachen Struktur waren nur zwei Hierarchieebenen vorgesehen. Die oberste Ebene der Geschäftsführung wurde durch die der Fachbereichsleiter ergänzt. |
Zur Unterstützung der KommAustria und der TKK wurde per 01.04.2001 die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingerichtet. Neben der KommAustria für den Privatrundfunkbereich ist die TKK wie zuvor bei der TKC nunmehr bei der RTR-GmbH angesiedelt. Die TKK setzt ihre bisherige Tätigkeit in bewährter Zusammensetzung fort. Als Vorsitzender dieses Kollegialorgans fungiert weiterhin Dr. Eckhard Hermann. |

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Die RTR-GmbH umfasst zwei Fachbereiche Rundfunk und Telekommunikation mit gegenwärtig drei Geschäftsfeldern. Der Fachbereich Telekommunikation nimmt neben den Aufgaben des TKG auch jene des SigG wahr. Für den Fachbereich Rundfunk wurde vom Bundeskanzler Dr. Alfred Grinschgl als Geschäftsführer bestellt. Im Fachbereich Telekommunikation wurde der Vertrag des bisherigen Geschäftsführers der TKC, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, vom BMVIT verlängert. In den fachlichen Angelegenheiten dieser Bereiche wird die Gesellschaft vom jeweils zuständigen Geschäftsführer vertreten, in den übrigen Angelegenheiten von beiden Geschäftsführern zusammen. Die Telekom-Control GmbH, die durch das TKG eingerichtet worden war, wurde kraft Gesetzes durch Aufnahme (§ 96 Abs 1 Z 1 GmbH-Gesetz) in die RTR-GmbH als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die RTR-GmbH hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
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Die Anteile der RTR-GmbH sind zu hundert Prozent dem Bund vorbehalten. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem BMVIT. Allfällige Kapitalerhöhungen sind im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler, dem BMVIT und dem Bundesminister für Finanzen vorzunehmen. Die Aufsicht über die Tätigkeit der RTR-GmbH obliegt, soweit es sich um fachliche Angelegenheiten im Rundfunkbereich handelt, dem Bundeskanzler und, soweit es sich um fachliche Angelegenheiten im Telekommunikationsbereich handelt, dem BMVIT. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die TKK ist das Personal der RTR-GmbH weiterhin an die fachlichen Weisungen der TKK gebunden, ebenso wie an die Weisungen der KommAustria im Rahmen ihres Wirkungsbereichs. Das KOG erteilt der RTR-GmbH schließlich die Aufgabe, ein Kompetenzzentrum für Angelegenheiten der Branchen audiovisuelle Medien und Telekommunikation einzurichten. Dabei hat die RTR-GmbH die Durchführung wissenschaftlicher Analysen zu Angelegenheiten, die mit den Aufgaben der von ihr unterstützten Regulierungsbehörden in Zusammenhang stehen, insbesondere über Fragen der Frequenzplanung und Frequenzoptimierung, über die Qualität, den Preis, das Kundenservice und den Zugang zu Diensten, über den Einsatz neuer Technologien und Dienste sowie über die Marktverhältnisse zu veranlassen und durch geeignete Maßnahmen für die Zurverfügungstellung von Informationen für die Öffentlichkeit zu sorgen. |
| 1.1.2.1 Aufgabenbereich | ||||
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