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2.1.2 Mobilfunkkonzessionen und Frequenzzuteilungen Das wohl bedeutendste Ereignis im Bereich des Mobilfunks im Jahr 2000 war die Zuteilung von Frequenzen und die Vergabe von Konzessionen für UMTS/IMT-2000 durch die TKK. Generell lässt sich festhalten, dass die Vergabe von Frequenzen zur kommerziellen Nutzung von immenser telekommunikations- sowie wirtschaftspolitischer Bedeutung ist. Dem kann nur Rechnung getragen werden, indem im Vorfeld der Vergabe einer Mobilfunkkonzession sichergestellt ist, dass breiter (politischer) Konsens über die Ausschreibungsmodalitäten herrscht (vgl. Kap. 1.1.4.1). Weder der Bundesminister noch die TKK als zuständige Behörde können für sich und unabhängig voneinander die näheren Voraussetzungen für die Vergabe von Frequenzen im Rahmen einer Mobilfunkkonzession festlegen. Erst nachdem die Zustimmung des BMVIT zu den Inhalten einer Ausschreibung vorliegt, kann die TKK das Verfahren mit der Publikation der Ausschreibungsunterlagen fortsetzen. Durch Art 3 der Entscheidung 1999/128/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14.12.1998 über die koordinierte Einführung eines Drahtlos- und Mobilkommunikationssystems der dritten Generation in der Gemeinschaft wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die schrittweise koordinierte Einführung der UMTS-Dienste in ihrem Gebiet spätestens zum 01.01.2002 zu ermöglichen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie teilte am 05.05.2000 die Frequenzbereiche 19001980 MHz, 20202025 MHz und 21102170 MHz an die TKK zur Vergabe zu. Ein Monat nach In-Kraft-Treten der für das Vergabeverfahren relevanten Novelle zum TKG (BGBl I Nr. 26/2000) erfolgte am 10.07.2000 die Ausschreibung in der Wiener Zeitung. Das Vergabeverfahren gliederte sich in zwei Stufen: In der ersten Stufe wurde von der Regulierungsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 15 Abs 2 Z 1 und 2 TKG geprüft. Antragsteller, welche die Voraussetzungen nicht erfüllt hätten, wären gemäß § 49a Abs 6 TKG vom Frequenzzuteilungsverfahren ausgeschlossen worden. Die zweite Stufe wurde in Form einer Auktion mit zwei Abschnitten durchgeführt. Zur Vergabe gelangten 12 Frequenzpakete mit je 2x5 MHz aus dem gepaarten und 5 Frequenzpakete mit je 1x5 MHz aus dem ungepaarten Bereich. Das Mindestgebot pro Frequenzpaket aus dem gepaarten Bereich wurde mit ATS 700 Mio (€ 50,871 Mio) festgelegt, pro Frequenzpaket aus dem ungepaarten Bereich mit ATS 350 Mio (€ 25,435 Mio). Die zweimonatige Ausschreibungsfrist endete am 13.09.2000 um 14:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich sechs Unternehmen beworben: Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikation GmbH (in weiterer Folge Connect), Hutchison 3G Austria GmbH (in weiterer Folge Hutchison), Mannesmann 3G Mobilfunk GmbH (in weiterer Folge Mannesmann), max.mobil. Telekommunikation Service GmbH (in weiterer Folge max.mobil.), Mobilkom Austria AG (in weiterer Folge Mobilkom) und 3G Mobile Telecommunications GmbH (in weiterer Folge 3G Mobile).
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Die Auktion wurde zentral in eigens angemieteten Räumlichkeiten abgehalten. Die Gebotsabgabe erfolgte mittels eines vernetzen Computersystems. Im ersten Abschnitt gelangten die 12 Frequenzpakete aus dem gepaarten Bereich zur Versteigerung. Die Bieter hatten die Möglichkeit abhängig von ihrem Antrag für zwei Pakete (kleine Lizenz) oder drei Pakete (große Lizenz) Gebote abzugeben. Damit waren abhängig von der individuellen Nachfrage bzw. vom Bietverhalten vier bis sechs Lizenzen mit einer Ausstattung von entweder 2x15 MHz oder 2x10 MHz möglich. Der erste Abschnitt endete am 03.11.2000 nach 14 Auktionsrunden. Jeder der sechs Antragsteller erwarb zwei Frequenzpakete. Die erfolgreichen Bieter des ersten Abschnitts waren für den zweiten Abschnitt zugelassen, der unmittelbar nach Ende des ersten Abschnitts durchgeführt wurde. Im zweiten Abschnitt erwarben lediglich drei Antragsteller zusätzliches Spektrum. Mobilkom und max.mobil. erwarben zwei Frequenzpakete, Hutchison erwarb ein Frequenzpaket (vgl. Abb. 3 bzw. Kap. 6.5.4). Insgesamt flossen der Republik aus der Auktion von Mobilfunkkonzessionen der 3. Generation Gesamteinnahmen in Höhe von ATS 11,443 Mrd. (€ 831,6 Mio) zu. (vgl. Abb. 4). Die österreichische Auktion lag, wie Abb. 5 zu entnehmen ist, sowohl hinsichtlich des Vergabezeitpunktes als auch hinsichtlich des Auktionserlöses (Lizenzkosten pro 10.000 Einwohner) im europäischen Mittelfeld. Der im Vergleich zu Deutschland und Großbritannien geringere Auktionserlös ist in erster Linie auf die geringe Nachfrage zurückzuführen. Mit sechs Antragstellern und dem aus Sicht der Betreiber ungünstigen Ergebnis der UMTS-Versteigerung in Deutschland war offensichtlich für alle sechs Bieter die Reduktion der Nachfrage auf zwei Frequenzpakete eine attraktive Bietstrategie. Wie auch schon das Ergebnis in Deutschland gezeigt hat, ist das zur Anwendung gekommene Auktionsverfahren als sehr wettbewerbsfreundlich hinsichtlich der sich ergebenden Marktstruktur zu bewerten. Dieses Verfahren wurde gewählt, da im Vorfeld der Vergabe Ungewissheit darüber herrschte, wie viel Frequenzspektrum zum Betrieb eines Netzes erforderlich ist und welche Zahl an Anbietern aus ökonomischer Sicht optimal ist. Mit nunmehr sechs vergebenen Konzessionen sind die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt auch weiterhin intensiver Wettbewerb herrscht. Die Konzessionen und Frequenzzuteilungen gelten für das gesamte österreichische Bundesgebiet auf eine Dauer von 20 Jahren. Der Versorgungsgrad der Bevölkerung wurde in den Konzessions- bzw. Frequenzzuteilungsurkunden mit 25% Ende des Jahres 2003 und mit 50% Ende 2005 festgelegt. Dieser Versorgungsgrad ist von jedem der Konzessionsinhaber mittels selbst betriebenen Netzes anzubieten. UMTS-Konzessionsinhaber, die auch ein GSM-Netz betreiben, sind verpflichtet Konzessionsinhabern ohne GSM-Netz, die über zumindest 20% Versorgungsgrad verfügen, Netzkapazität für eine Dauer von vier Jahren zur Verfügung zu stellen (Nationales Roaming). |
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| 2.1.2.2 Wireless Local Loop (WLL) | |||
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