Das Verfahren zur Vergabe von Frequenzen für Richtfunkverteilsysteme im Frequenzbereich 26 GHz wurde 1999 begonnen. Die Zuständigkeit für dieses Verfahren lag damals noch bei den jeweils örtlich zuständigen Fernmeldebüros. Der Telekom-Control GmbH kam allerdings eine unterstützende Funktion, insbesondere bei der Vorbereitung der Auktionen, welche im April 2000 stattfinden sollte, zu. Da der Beschwerde der von den Auktionen ausgeschlossenen Telekom Austria im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zuerst aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde und dieser Bescheid in weiterer Folge aufgehoben wurde, kam es nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung der Auktionen, sondern schließlich zu einer Aufhebung des gesamten Verfahrens.

Durch die bereits erwähnte Novelle zum TKG ging mit 01.06.2000 die Zuständigkeit für die Frequenzvergabe in diesem Bereich auf die Telekom-Control GmbH über. Nach entsprechender Vorbereitung wurde am 15.09.2000 neuerlich ein Vergabeverfahren für diesen Frequenzbereich eröffnet. Zur Vergabe gelangten in sechs Regionen je fünf Frequenzpakete mit unterschiedlicher Frequenzausstattung. Zum Zeitpunkt des Endes der Ausschreibungsfrist lagen Anträge von sieben Unternehmen vor. Nach Durchführung der Prüfung gemäß § 15 Abs 2 TKG wurden alle Antragsteller zur Auktion zugelassen. Die Frequenzauktion fand im Februar 2001 statt. In den Wochen vor der Auktion hatten bereits einige antragstellende Unternehmen mitgeteilt, dass sie an der Auktion nicht teilnehmen würden. An der Auktion nahmen schließlich nur zwei Unternehmen teil, Star 21 Networks GmbH und BroadNet Austria GmbH. Star 21 Networks GmbH erwarb in allen sechs Regionen je ein Frequenzpaket mit einer Frequenzausstattung à 2x56 MHz um ein Gesamtentgelt von ATS 7,2 Mio (€ 523.244,41). Broadnet erwarb in drei Regionen je ein Frequenzpaket mit einer Frequenzausstattung à 2x112 MHz um insgesamt ATS 11,4 Mio (€ 828.470,31). Der Gesamterlös der Auktion belief sich damit auf ATS 18,6 Mio (€ 1,351.714,72).

 

 

Wie in den Jahren zuvor erfolgten im Jahr 2000 weitere regionale Frequenzzuteilungen aus dem Frequenzbereich GSM 1800 an Mobilkom und max.mobil. gemäß § 125 Abs 3 TKG. Mit Bescheiden der TKK vom 25.09.2000 wurde schließlich sowohl für Mobilkom als auch für max.mobil. die gebietsmäßige Beschränkung der Frequenznutzung in diesem Frequenzbereich aufgehoben, sodass diese Unternehmen ab diesem Zeitpunkt berechtigt sind, die auf Basis des § 125 Abs 3 TKG zugeteilten Frequenzen aus dem Frequenzbereich GSM 1800 bundesweit zu nutzen.

Am 22.12.2000 wurde die Ausschreibung zur Zuteilung der im Frequenzband 1800 MHz noch vorhandenen Frequenzen zur Erbringung mobiler Sprachtelefondienste und anderer öffentlicher Mobilkommunikationsdienste mittels selbst betriebener Mobilkommunikationsnetze veröffentlicht. Zur Vergabe gelangten acht Frequenzpakete aus dem, entsprechend der Frequenznutzungsverordnung (FNV), für das öffentliche digitale zellulare Mobilfunksystem GSM-1800 gewidmeten Frequenzbereich. Die Ausschreibungsfrist endete am 26.03.2001. Zum Ende der Ausschreibungsfrist lagen von drei Unternehmen Anträge vor, von der Mobilkom, der max.mobil. und der Connect.

Nach durchgeführter Überprüfung der Antragsteller im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 2 TKG wurden alle Antragsteller zur Auktion zugelassen.

Die Auktion fand am 07.05.2001 statt und brachte folgendes Ergebnis: Die Mobilkom erwarb Frequenzen im Ausmaß von 2x10 MHz um ein Entgelt von ATS 501 Mio (€ 36,4 Mio); max.mobil. erwarb Frequenzen im Umfang von 2x2,3 MHz um ein Entgelt von ATS 160 Mio (€ 11,6 Mio); Connect wurde ein Frequenzspektrum im Ausmaß von 2x6 MHz zugeteilt, das dafür entrichtete Frequenz-nutzungsentgelt betrug ATS 301 Mio (€ 21,9 Mio).

 

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Frequenzzuteilungen
   
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