| 4.2.6.2 Bestimmung der Kapitalkosten Die Kosten des gebundenen Kapitals (Investitionen) werden mit einem kalkulatorischen Zinssatz gemäß der WACC-Methode (Weighted Average Cost of Capital) ermittelt. Dieser gewichtete durchschnittliche Kapitalkostenzinssatz einer Unternehmung ist eine wichtige Kennzahl sowohl für die Bewertung der Aktien durch die Anleger als auch für das Management des Unternehmens für die Kapitalbedarfsrechnung und für Investitionsentscheidungen. Wenn Investoren einer Unternehmung Geld zur Verfügung stellen, entstehen für sie Opportunitätskosten. Die von den Kapitalgebern erwartete Rendite muss daher mindestens so hoch wie die Opportunitätskosten sein. Diese Opportunitätskosten sind definiert als die erwartete Rendite, die die Investoren verdienen könnten, wenn sie ihr Kapital am Kapitalmarkt in Finanzinstrumente mit ähnlicher Risikostruktur anlegten. Geht man davon aus, dass die Unternehmen teilweise mit Eigen- und teilweise mit Fremdkapital finanziert werden, so können die Kapitalkosten durch eine Gewichtung aus den geforderten Renditen der Eigenkapitalgeber und der Fremdkapitalgeber mit der Kapitalstruktur ermittelt werden. |
Um diese Gewichtung vornehmen zu können, müssen zunächst die geforderten Renditen der Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber bekannt sein. Die geforderte Rendite der Fremdkapitalgeber stellt die Entlohnung für die Bereitstellung ihres Kapitals dar (Bankkredite, Anleihen etc.) und ist in der Regel direkt beobachtbar. Anders ist die Sachlage bei der erwarteten Rendite der Eigenkapitalgeber. Diese erwartete Rendite kann nur indirekt ermittelt werden. Als Instrument steht dafür das CAPM (Capital Asset Pricing Model) zur Verfügung. Die Bestimmung der Kapitalkosten mithilfe des CAPM bezieht das Unternehmensrisiko explizit ein. Im Falle risikobehafteter technischer Innovationen bzw. Investitionen findet eine Kompensation des Risikos in Form einer Berücksichtigung höherer Kapitalkosten statt, weil zusätzliche Risiken daraus von den Kapitalgebern in Form höherer Renditeforderungen antizipiert werden würden. Wenn ein wie auch immer geartetes Risiko für ein Unternehmen besteht, bzw. die Geschäftstätigkeit als risikobehaftet bewertet wird, dann findet dies also in der Bestimmung der Kapitalkosten Eingang. |
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| 4.2.6 Investitionen und Beschäftigung im Telekomsektor | ||||
| 4.2.6.1 Kostenrechnung am Beispiel der Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten | ||||
| Die Inhalte dieser Seite finden Sie in der Printversion auf den Seiten 135-136. | ||