| 6.2.5.3 Frequenzkanäle GSM Ein Frequenzkanal setzt sich aus einem jeweils 200 kHz breiten Band aus dem Uplink- und Downlink-Bereich zusammen. Die Frequenzkanäle sind im GSM-900-Band von den niedrigen Frequenzen beginnend mit den Nummern 1 bis 124, im GSM-1800-Band mit den Nummern 512 bis 885 und im E-GSM-Band mit den Nummern 975-1023 gekennzeichnet. Zwischen einzelnen Frequenzpaketen, die unterschiedlichen Betreibern zugeteilt werden, wird jeweils ein Frequenzkanal (Schutzkanal) freigehalten, um gegenseitige Störungen zwischen den Netzen zu vermeiden.
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Für Grenzgebiete wurden durch Verträge zwischen den Staaten Vorzugsfrequenzregelungen vereinbart, die eine gegenseitige Störung der GSM-Betreiber in den benachbarten Staaten verhindern. In einem Grenzgebiet zwischen zwei Staaten ist ein Vorzugsfrequenzkanal in dem einen Staat jeweils ein Nicht-Vorzugsfrequenzkanal in dem anderen Staat. Die Bedingungen für Vorzugsfrequenzen und Nicht-Vorzugsfrequenzen sind in der CEPT-Empfehlung T/R 20-08 bzw. 22-07 angegeben. Für Vorzugsfrequenzen muss ein bestimmter Feldstärkewert 15 km von der Grenze entfernt im Nachbarstaat eingehalten werden, für Nicht-Vorzugsfrequenzen muss dieser Wert direkt an der Grenze eingehalten werden. Der Einsatz von Nicht-Vorzugsfrequenzen zur Versorgung von Grenzgebieten ist damit nur sehr beschränkt möglich. Deshalb muss ein Betreiber über ein ausreichendes Maß an Vorzugsfrequenzen in allen Grenzgebieten, die er versorgen will, verfügen.
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| 6.2.5 Telekommunikation in Mobilnetzen | ||||
| 6.2.5.1 Private Mobilfunksysteme |
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| 6.2.5.2 Öffentliche Mobilfunksysteme | ||||
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