grosses Teaserbild RTR - Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH

Telekommunikation

Der europäische Prozess der Liberalisierung des Telekommunikationssektors aller Mitgliedstaaten durch Beseitigung der überwiegend staatlichen Monopole nahm mit dem Grünbuch von 1987 seinen Anfang.

Der europäische Rechtsrahmen, mit dessen Hilfe die nationalen Regulierungsbehörden die Marktöffnung vorantreiben und fördern sollten, bestand zunächst aus einer Reihe von EU-Richtlinien, von Empfehlungen der Kommission und einigen wichtigen Dokumenten des ONP-Ausschusses. In Österreich erfolgte die Umsetzung dieses ersten europäischen Regelwerks durch das TKG von 1997.

Die fortschreitende Liberalisierung machte eine Verfeinerung der Regulierungsaufgaben und -instrumente erforderlich. Daher wurde 2002 ein neues europäisches Richtlinienpaket kundgemacht. Die Umsetzung dieses Regelungswerkes in nationales Recht erfolgte durch das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), welches am 20.08.2003 in Kraft trat. Im Jahr 2006 begann die Europäische Kommission den Rechtsrahmen im Zuge des „Review 2006“ zu überarbeiten. Wesentliche Treiber für die Weiterentwicklung sind die bisherigen Erfahrungen aus dem Rechtsrahmen 2003 und Markttrends wie zum Beispiel Konvergenz und VoIP. Der Überarbeitungsprozess begann mit Konsultationsverfahren, deren Ergebnisse 2007 in erste Entwürfe konkreter Richtlinientexte eingearbeitet werden.