RTR veröffentlicht Jahresbericht der Schlichtungsstellen –Nichtentgeltstreitigkeiten dominieren – Rufnummernmissbrauch: um 60 Prozent mehr Beschwerden zu Betrugs-SMS – neue RTR-Verordnung bremst hinkünftig Betrugs-SMS ein
Insgesamt 1.667 Schlichtungsfälle zu Kommunikationsdiensten (Telekommunikation und Medien) verzeichnete die Schlichtungsstelle im Berichtsjahr 2025. 1.584 Schlichtungsfälle betrafen Telekommunikationsdienste, 83 Schlichtungsfälle entfielen auf Mediendienste. Der durchschnittliche Streitwert betrug 375 Euro und lag damit um rund 5 Prozent höher als ein Jahr davor.
"Bei der Entwicklung der Schlichtungstätigkeit verzeichnen wir heuer einen ungewöhnlich starken Anstieg bei den Schlichtungsanträgen, ohne dass wir spezifische Problemlagen erkennen können. Bei vielen Anträgen vermuten wir aufgrund des Wordings, dass Nutzer:innen verstärkt mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz ihre Anträge verfassen und damit einen leichteren Zugang zur Schlichtung der RTR finden," sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.
Die zwei größten Brocken im Bereich Telekommunikation waren Entgeltstreitigkeiten mit 758 Verfahren und Vertragsschwierigkeiten mit 638 Verfahren. "Die Kategorie ‚Vertragsschwierigkeiten‘ umfasst unter anderem unklare Vereinbarungen zu inkludierten Leistungen, Entgelte oder unter Umständen bestehende Kündigungsmöglichkeiten", führt Steinmaurer aus. Erwähnenswert ist im Jahresvergleich der Anstieg bei Verfahren zu ‚Netzqualität mobil‘, sie stiegen um 25 Prozent auf 95 Verfahren. Auffällig ist auch die Entwicklung bei Verfahren zu ‚Roaming in Drittstaaten‘, hier gab es 2025 insgesamt 122 Verfahren, 89 davon entfielen auf Datendienste und 33 auf Sprachtelefonie.
Wie auch in den Vorjahren betraf der Großteil der Verfahren die A1 (716), gefolgt von Magenta (452) und Drei (308). Während im Jahresvergleich Verfahren, die die A1 betrafen, um rund 4 Prozent zurückgingen, stiegen Verfahren zu Drei um 10 Prozent. Insgesamt 169 Verfahren betrafen Diskontanbieter.
"94 Prozent der Verfahren konnten 2025 innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Diese erfreuliche Erfolgsquote ist ein Indiz sowohl für die kompetente Verfahrensabwicklung unserer Expertinnen und Experten als auch für die erprobte Zusammenarbeit unseres Hauses mit den Anbietern", so Steinmaurer.
Die Anzahl der bei der Meldestelle für Rufnummernmissbrauch registrierten Beschwerden betrug per Ende 2025 mit 31.888 um 5 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Herbst 2025 ist es möglich, auch betrügerische Nachrichten, die Nutzer:innen über WhatsApp erhalten, zu melden. Im Berichtsjahr wurden diesbezüglich 141 Meldungen eingebracht. "Anlass zur Sorge gab der Anstieg der Beschwerden zu Betrugs-SMS und zwar um 60 Prozent auf 10.205 Meldungen", informiert Steinmaurer und ergänzt, "inhaltlich dominierten Betrugs-SMS zu den Themenbereichen Familie, Behörden und Banken."
"Um Betrugs-SMS künftig einen Riegel vorzuschieben, haben wir unter Einbeziehung der Marktteilnehmer einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen. Ab Herbst wird die RTR als Registrierungsstelle fungieren. Unternehmen, die bei SMS beim Empfänger als Absender beispielsweise ihren Firmennamen angezeigt haben möchten, müssen diese alphanumerische Senderkennung bei ihrem Mobilfunkanbieter melden, der wiederum der RTR die Senderkennung bekannt gibt. Das bedeutet, dass alphanumerische Senderkennungen künftig nur mehr dann am Display angezeigt werden, wenn diese Senderkennung bei der RTR registriert und auf der Website der RTR gelistet ist", erläutert Steinmaurer in einfachen Worten die Funktionsweise der Schutzmaßnahme. Die RTR-Verordnung tritt diese Woche in Kraft, die Mobilfunkanbieter haben dann sechs Monate für die technische Umsetzung Zeit.
Der Jahresbericht der Schlichtungsstellen, der einen Überblick zur Schlichtungstätigkeit in den Bereichen Medien, Post und Telekommunikation gibt, ist auf der Website der RTR abrufbar.