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6.2.4.5 Verbindungsnetzbetreiber Will ein Festnetzteilnehmer der Telekom Austria seine Gespräche über einen neuen Netzbetreiber herstellen und abrechnen lassen, obwohl der neue Netzbetreiber keine Teilnehmerleitung zu diesem Teilnehmer verlegt hat, so braucht der Kunde nur die Ziffernkombination "10xx" vor der gewünschten Zielrufnummer zu wählen (wie bei Rufen von Mobiltelefonen immer mit vorangestellter Ortsnetzkennzahl), wobei der zweistellige Code "xx" den gewünschten Betreiber eindeutig identifiziert. Voraussetzung ist ein zuvor abgeschlossener Vertrag mit dem jeweiligen Betreiber, der hier als so genannter "Verbindungsnetzbetreiber" auftritt (und zwar in der Variante Betreiberauswahl/Carrier Selection bzw. "Call by Call"). Die Telekom Austria leitet die Verbindung zum ausgewählten Verbindungsnetzbetreiber ("Originierung"), der dann die Verbindung zum gewünschten Ziel herstellt ("Terminierung" im Zielnetz). Im ersten Halbjahr 2000 wurde zusätzlich das Betreibervorauswahl-Verfahren ("Carrier Pre-Selection") in Österreich eingeführt, das für die Endkunden eine Alternative zur Vorwahl von "10xx" bei jedem Gespräch bietet, ein Komfort, der davor nur durch Einsatz von so genannten "Routern" zu erreichen war (Zusatzgerät, das zwischen das Telefon und die Netzabschlussdose geschaltet wird und das "10xx" automatisch vor die vom Teilnehmer gewählte Ziffernfolge einfügt). Im Fall der Betreibervorauswahl wird in der Teilnehmervermittlungsstelle eines Telekom-Austria-Kunden in den betreffenden Teilnehmeranschlussdaten ein Vermerk aufgenommen, dass alle Verbindungen zum "voreingestellten" Verbindungsnetzbetreiber geroutet werden sollen. Es besteht dabei immer eine einfache Möglichkeit zur Aufhebung einer Vorauswahl für eine neue Verbindung (Wahl von 1001). Nach Aufhebung der Betreibervorauswahl ist die Wahl für die unmittelbar folgende Verbindung in der Weise möglich, als wäre an diesem Anschluss keine Betreibervorauswahl aktiv.
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Aus unterschiedlichen Gründen ist sowohl Betreiberauswahl als auch Betreibervorauswahl nicht für alle Zielrufnummern wirksam. Ausgenommen ist der ganze Bereich 1 (Rufnummern im öffentlichen Interesse, z.B. Notrufnummern) und alle Dienstenummern, bei denen ein für alle Netze einheitliches Endkundenentgelt vom Zielnetzbetreiber (gemeinsam mit dem Diensteanbieter) festgelegt wird, die so genannten "zielnetztarifierten" Dienstenummern. Bis Jahresende 2000 war es im Netz der Telekom Austria auch nicht möglich, in den Vermittlungsstellen, Rufe in bestimmte Rufnummernkreise in Abhängigkeit davon, ob es sich um Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl handelt, unterschiedlich zu behandeln. Eine unterschiedliche Behandlung wurde von der TKK beispielsweise in den nicht von der Betreiber(vor)auswahl umfassten Rufnummerbereichen angeordnet. Während solche Rufe im Fall der Betreibervorauswahl durch die Telekom Austria zugestellt werden sollen, äußert der Teilnehmer im Fall der Betreiberauswahl für jede Verbindung explizit den Wunsch, ein bestimmtes Gespräch über den angegebenen Verbindungsnetzbetreiber zu führen (und nur von ihm eine Rechnung zu erhalten); sofern dies nicht möglich ist, wird die Verbindung ausgelöst bzw. der Teilnehmer mittels Ansage informiert. Weiters war eine konfigurierte Betreibervorauswahl für lokale Gespräche (also solche innerhalb desselben Ortsnetzes) nur dann wirksam, wenn auch in diesen Fällen die betreffende Ortsnetzkennziffer mitgewählt wurde. Diese technischen Einschränkungen sind seit 01.01.2001 behoben, eine Behandlung einzelner Rufnummernkreise individuell für jeden (Verbindungs-)Netzbetreiber ist allerdings weiterhin nicht möglich, das heißt es gibt in den einzelnen Rufnummernbereichen entweder nur Zustellung von Verkehr zu allen oder zu keinem Verbindungsnetzbetreiber. |
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6.2.4 Telekommunikation in Festnetzen | 6.2.4.6 Nummernportabilität | ||
| 6.2.4.1 Kernnetzstruktur | 6.2.4.7 Entbündelung | |||
| 6.2.4.2 Verschiedene Typen von Teilnehmeranschlüssen | 6.2.4.8 Bitstream Access | |||
| 6.2.4.3 Datenverkehr - Internetzugang | ||||
| 6.2.4.4 Netzübergreifende Verbindungen: Zusammenschaltung | ||||
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