6.2.4.6 Nummernportabilität

Bei Rufnummernportabilität unterscheidet man

  • Betreiberportabilität,
  • Geografische Portabilität,
  • Diensteportabilität.

Unter Betreiberportabiltät versteht man die Möglichkeit eines Nutzers, den Netzbetreiber unter "Mitnahme" der von ihm genutzten Nummern zu wechseln. Man spricht vom abgebenden bzw. vom aufnehmenden Netz(-betreiber).

Bei geografischer Portabilität kann der Nutzer einer Nummer diese an einen anderen geografischen Ort mitnehmen. Dies kann auch (muss aber nicht) mit einem Betreiberwechsel (Betreiberportabilität) verbunden sein.

Unter Diensteportabilität versteht man die Mitnahme einer Rufnummer trotz Wechsel des Dienstes. International gibt es bereits einige Länder, wo eine geografische Rufnummer aus einem Festnetz in ein Mobilnetz (bzw. umgekehrt) "mitgenommen" werden kann. POTS und ISDN sind in diesem Zusammenhang keine getrennten Dienste, sondern verschiedene Ausprägungen des Dienstes Sprachtelefonie im Festnetz.

Da gemäß NVO in Österreich Portabilität ausschließlich im Festnetzbereich vorgesehen ist, beschränken sich die folgenden Ausführungen auf diesen Bereich. Es gibt international verschiedene Realisierungsmodelle. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist dabei, wo die Informationen über die Portierung einer Rufnummer gespeichert sind und welche Netze darauf zugreifen können. Im Folgenden werden die grundlegenden Varianten kurz dargestellt.

Die technisch optimale Lösung ist ein Verfahren, bei dem das abgebende Netz nach einer erfolgten Portierung nicht mehr in die vermittlungs- bzw. abrechnungstechnischen Abläufe bei Rufen zur portierten Rufnummer involviert ist, andernfalls wird die Dienstequalität weiterhin durch das abgebende Netz beeinflusst. Dies wird dann problematisch, wenn das abgebende Netz die technischen Standards nicht mehr erfüllt bzw., im Extremfall eines Konkurses, dauerhaft komplett ausfällt. Die technische Realisierung eines solchen Verfahrens bedingt, dass jedes Teilnehmernetz bzw. Verbindungsnetz über die Portierungen immer aktuell informiert ist und die Rufe direkt zum aufnehmenden Netz zugestellt werden. Wenn ein Transitnetz involviert ist, muss diesem eine entsprechende Routinginformation übergeben werden.

Am Beginn eines Verbindungsaufbaues steht also ein so genanntes "all call query", wo in einer Datenbank das aktuelle Zielnetz für eine gewählte Rufnummer ermittelt wird. Eine technisch effiziente Umsetzung dieses Ansatzes bedingt die Realisierung einer netzbetreiberübergreifenden Datenbank.

 

 

In einigen europäischen Ländern gibt es Netzbetreibervereine bzw. -gesellschaften, in denen in der Regel zumindest die größeren Netzbetreiber vertreten sind, die solche zentralen Datenbanken - oft durch Auftrag an Dritte - realisiert haben. Änderungen in der zentralen Datenbank, die über "Workflow Applikationen" gesteuert und dokumentiert werden, führen zu Updates in den routingrelevanten Daten in den Netzen der beteiligten Netzbetreiber (beispielsweise zum Update der Routingdaten auf einer IN-Plattform). Der Echtzeitzugriff innerhalb einer aktuellen Verbindung erfolgt also nicht in der zentralen Datenbank, sondern in den einzelnen Netzen.

Im Gegensatz zu dieser technisch anspruchsvollen Lösung steht die Variante des "Onward Routing". Dabei weiß nach einer Portierung nur das abgebende Netz, das hier auch als Ankernetz bezeichnet wird, welchem Netz die portierte Nummer aktuell zuzuordnen ist. Als Konsequenz werden alle Verbindungsaufbauten über das Ankernetz abgewickelt, das vor der Weitergabe vor die gewählte Rufnummer eine spezielle Routinginformation einfügt, die das aktuelle Zielnetz für nachfolgende (Transit-)Netze enthält. Bei einer weiteren Portierung behält das Ankernetz seine Funktion, das erste aufnehmende Netz ist nach Abschluss der Portierung nicht mehr weiter involviert. Diese Lösung wurde in Österreich im AK-TK erarbeitet und als technische Basis in den entsprechenden TKK-Verfahren umgesetzt.

Eine Zwischenstufe zwischen den beiden oben beschriebenen Varianten ist die Methode "query on release" bzw. "call drop back". Im Unterschied zu "all call query" wird hier in den Teilnehmer- bzw. Verbindungsnetzen nicht bei jedem Verbindungsaufbau auf eine mögliche Portierung geprüft, sondern nur dann, wenn der Verbindungswunsch, der weiterhin an das ursprüngliche (abgebende) Netz zugestellt wird, von diesem mit einem speziellen "Portierhinweis" zurückgewiesen wird.

Eine spezielle Konstellation nach einer Portierung besteht dann, wenn der Teilnehmer eines Netzes eine Nummer ruft, die ursprünglich in einem anderen Netz lag, aktuell aber ins eigene (rufende) Netz portiert wurde. Das Routing einer solchen Verbindung über das Ankernetz sollte selbst bei einer grundsätzlichen Implementierung von "Onward Routing", im Hinblick auf eine sparsame Nutzung der Gesamtnetzressourcen, vermieden werden. Bei Rufen zu Diensterufnummern wurde von der TKK in solchen Fällen eine Verpflichtung festgelegt, dass die jeweils aufnehmenden Netze diese Situationen erkennen und das Routing netzintern abwickeln müssen. Bei Rufen zu geografischen Rufnummern wurde im Fall der Telekom Austria von einer solchen Verpflichtung abgesehen und eine Ersatzregelung getroffen, da hier aufgrund der hohen resultierenden Performanceanforderungen seitens der Telekom Austria technische Probleme geltend gemacht wurden. Für die anderen Festnetzbetreiber gilt die obige Diensterufnummernregelung auch für geografische Rufnummern.

     
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