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Info zum Upload berechtigter Leitstellen

Allgemein


Gemäß § 124 Abs 1 TKG 2021 müssen Standortdaten in Notruffällen dem Notrufträger unmittelbar nach Eingang eines Notrufes zugänglich gemacht werden. Von den österreichischen Mobilfunkbetreibern wird eine Schnittstelle angeboten, mittels der diese Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Da diese Schnittstelle nur von berechtigten Notruf-Leitstellen genutzt werden darf, sind diese berechtigten Leitstellen vom jeweiligen Bescheidinhaber von öffentlichen Kurzrufnummern für Notrufdienste zu nennen.

Dateiformat / Upload


Die Nennung der Berechtigung der Leitstellen erfolgt mittels Zur-Verfügung-Stellung von aktuellen Listen im XLS-Format (siehe Vorlage am Ende der Seite) im eGovernment-Portal der RTR-GmbH. Bescheidinhaber von öffentlichen Kurzrufnummern für Notrufdienste haben jeweils einen eigenen Zugang zum Portal erhalten.
Jede Änderung einer Berechtigung ist mittels Upload einer neuen Liste anzugeben.

Prozess zur Einrichtung der Schnittstelle


Nach Upload der Liste der berechtigten Leitstellen erfolgt automatisch eine Information an die gemeldeten Mobilfunkbetreiber sowie das Forum Mobilkommunikation (FMK). Nur in den Listen enthaltene Leitstellen haben dann die Möglichkeit, beim FMK die entsprechenden Formulare und Dokumente zur Registrierung anzufordern (notrufortung @ fmk.at). Enthalten ist auch eine Nutzungsvereinbarung, die in Folge bilateral zwischen der Leitstelle und jeweils jedem Mobilfunkbetreiber abgeschlossen wird. Eine detaillierte Beschreibung der Schnittstelle inklusive der technischen Anforderungen wird ebenfalls vom FMK bereitgestellt.
Sind die administrativen Angelegenheiten zwischen Leitstelle und Mobilfunkbetreiber erledigt sowie Sicherheitszertifikate ausgetauscht, kann nach einer max. 8-wöchigen Anbindungs - und einer 4-wöchigen Testphase die Nutzung der Schnittstelle durch die Leitstelle beginnen.

Ende der Berechtigung


Ist eine Leitstelle zur Nutzung der Schnittstelle nicht länger berechtigt, so ist dies einerseits von der Leitstelle selbst an das FMK sowie die RTR-GmbH zu melden und andererseits stellt der Bescheidinhaber eine aktualisierte Liste im eGovernment-Portal der RTR-GmbH zur Verfügung. In dieser Liste ist im Tabellenblatt "Leitstellen" in der entsprechenden Zeile der betreffenden nicht länger berechtigten Leitstelle ein Datum zu vermerken, ab welchem die Leitstelle die Schnittstelle nicht mehr nutzen darf.

Benachrichtigung


Steht eine neue oder aktualisierte Liste zur Verfügung oder wurde eine Liste gelöscht, erfolgt (einmal am Tag) eine Benachrichtigung an genannte Personen der Mobilfunkbetreiber sowie das FMK (Rolle "AP Notrufstandort mobil").
Die weitere Kommunikation zur Einrichtung erfolgt direkt zwischen Leitstelle, FMK und Mobilfunkbetreibern.