Die RTR-GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites rtr.at (samt etwaiger Subdomains), www.signaturpruefung.gv.at, www.rufnummernmissbrauch.at, www.netztest.atund für die RTR-Netztest Apps (z.B. Android-App und iOS-App).
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Einige Elemente haben keinen Alternativtext bzw. sind nicht aussagekräftig (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Einige Elemente haben keinen ausreichenden Farbkontrast (wie z.B. auf der Startseite im Bereichseinstiegsbild beim Quellennachweis).
Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Jedes Video ist mit einem Untertitel verfügbar, um möglichst viele Nutzer:innen erreichen zu können. Es ist allerdings nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 und 1.2.5 (Audiodeskription oder Medienalternative) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Lesen der Studie haben, sind wir gerne bereit, Auskunft zu geben. Kontaktieren Sie uns dazu unter der E-Mail-Adresse rtr@rtr.at.
Diese Erklärung wurde am 17.11.2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte im Zuge einer Prüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im November 2020. Überprüft wurden alle eingesetzten Design-Elemente. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt im Jänner 2024 überprüft.
Alle Redakteur:innen der RTR-Websites (samt Subdomains) werden auf den korrekten Umgang mit der Barrierefreiheit geschult.
Neue Inhalte werden durch die geschulten Redakteur:innen barrierefrei erstellt.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an rtr@rtr.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website rtr.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. (Kontaktformular)
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren