Unter Verbindungsnetzdienst versteht man das Erbringen des öffentlichen
Telefondienstes mittels indirektem Zugang, auf Basis Betreiberauswahl (call by
call) oder Betreibervorauswahl (carrier preselection) bei dem die
Identifikation des rufenden Teilnehmers mittels CLI erfolgt. Das Angebot des
Zuganges zum Verbindungsnetzdienst ist nur für jene Unternehmen, die gemäß § 46
TKG 2003 dazu verpflichtet sind, zwingend.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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