Unter Calling-Card-Dienst versteht man das Erbringen des öffentlichen
Telefondienstes mittels eines zweistufigen Wählverfahrens (Wahl der
Dienstezugangsnummer, , erst danach Wahl und Herstellung der gewünschten
Verbindung). Nur der Anbieter des Calling Card Dienstes hat den Dienst
anzuzeigen. Reine Verkäufer von Calling Cards (Trafiken, Supermärkte, etc.)
sind nicht erfasst, da es sich um reine Vertriebskanäle handelt.
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