z.B. Weitervermittlung bei Telefonauskunftsdiensten. Nicht darunter fallen
Dienste, bei denen die Weitervermittlung dem Kunden nicht als eigene
gewerbliche Dienstleistung angeboten wird sondern die Weitervermittlung
lediglich die Grundlage für die Erbringung der eigentlichen Leistung (z.B.
Hotline bei der Anrufe an externe Spezialisten weitergeleitet werden) ist.
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