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Amtsstunden und Parteienverkehr

Öffnungszeiten

Parteienverkehr und Amtsstunden:

  • Montag bis Donnerstag (werktags) von 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag (werktags) von 08:00 bis 14:00 Uhr


Hinweis gemäß § 13 Abs. 2 und 5 AVG:

Schriftliche Anbringen werden physisch während der o.a. Amtsstunden entgegengenommen. Zudem besteht die Möglichkeit, schriftliche Anbringen in folgenden technischen Formen rund um die Uhr einzubringen.