Hinweis gemäß § 13 Abs. 2 und 5 AVG:
Schriftliche Anbringen werden physisch während der o.a. Amtsstunden entgegengenommen. Zudem besteht die Möglichkeit, schriftliche Anbringen in folgenden technischen Formen rund um die Uhr einzubringen.
RUNDFUNK UND TELEKOM
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